Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

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Aktuelles

Ein Mackenheimer Ehepaar führte stellvertretend vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt eine Klage gegen die Genehmigung der Steinbruch-Erweiterung durch das Regierungspräsidium Darmstadt vom 16.11.2004.

Nach zahlreichen Terminverschiebungen fand schließlich am 04.05.2011 vor dem Verwaltungsgericht in Darmstadt die mündliche Verhandlung in diesem Verwaltungsstreitverfahren statt.

Eine mündliche Verhandlung im Mai 2011, d.h. 6,5 Jahre nach Erteilung der Genehmigung durch das Regierungspräsidium, d.h. 6 Jahre nach Anordnung des Sofortvollzuges aller genehmigten Maßnahmen durch das RP und somit zu einer Zeit, in der die genehmigte Steinbruch-Erweiterung tatsächlich bereits fast vollständig vollzogen wurde, konnte das ursprüngliche Ziel der Klage, nämlich die Verhinderung der Steinbruch-Erweiterung, nur noch ad absurdum führen.

Gerichtlich geladen waren die Kläger, ein Ehepaar aus Mackenheim, die Beklagte, das Land Hessen, vertreten durch das RP Darmstadt und das HLUG (Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie) sowie die Steinbruch-Betreiberin, PWS, als beigeladene Partei.

Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde das Thema Radioaktivität zunächst zurückgestellt und als erster Tagesordnungspunkt das Prognosegutachten zur Staubausbreitung behandelt.

Das vom Gutachter (TÜV Hessen) zur Prognose der Staubausbreitung angewendete Rechenmodell berücksichtigt alle Staub-Emissionsquellen aus dem laufenden Steinbruch-Betrieb und geht von einer ebenen Ausbreitung des Staubes auf der Höhe des oberen Abbaurandes aus, ohne Berücksichtigung der tatsächlich vorliegenden topographischen Verhältnisse.

Gutachter und Beklagte gehen dabei davon aus, dass diese Vereinfachung als sehr konservative Annahme zu betrachten sei. Die Berücksichtigung des tatsächlichen Landschaftsbildes und der Haupt-Windrichtung vor Ort würde zu wesentlich günstigeren Prognosewerten am Immissionsort (Wohnhaus der Kläger) führen.

Die Partei der Kläger besteht darauf, dass die stark vereinfachte Rechenmethode für die tatsächlichen Verhältnisse in Mackenheim mit dem tiefen Abbaukrater und dem ausgeprägten Taleinschnitt nicht anwendbar sei.

Auf Vorschlag des Gerichtes schlossen die Parteien nach ausführlicher Erörterung dieser Thematik einen Vergleich mit den folgenden wesentlichen Inhalten:

1)    Es wird erneut eine Immissionsprognose zur Staubausbreitung erarbeitet mit einem neuen Rechenmodell und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Topographie durch einen, zwischen den Parteien einvernehmlich ausgewählten, unabhängigen Gutachter.

2)    Die Kosten für diese erneute Ausbreitungsrechnung trägt bis zu einer Summe von 10.000 Euro die beigeladene Steinbruch-Betreiberin (PWS). Eventuell darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten der Kläger.

3)    Das Regierungspräsidium Darmstadt veranlasst jährlich zwei unangemeldete Probenahmen im Steinbruch Mackenheim durch das HLUG zur Untersuchung auf radioaktive Bestandteile (= Festlegung aus dem Mediationsverfahren mit der Gemeinde Mörlenbach im Jahre 2008).
An diesen Probenahmen wird zukünftig ein Beauftragter der Kläger teilnehmen. 
Das Untersuchungsergebnis des HLUG wird den Klägern zugestellt. Der Beauftragte der Kläger erhält zusätzlich eine eigene Materialprobe, um diese (auf eigene Kosten) untersuchen zu können.

4)    Das Verwaltungsgerichtsverfahren wird nicht weiter fortgeführt. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Kosten selbst.

Damit endete die mündliche Verhandlung in diesem Verwaltungsgerichtsverfahren.
Auf eine detaillierte Behandlung des Problemkreises Radioaktivität wurde von den beteiligten Parteien verzichtet.

Die Genehmigung zur Steinbrucherweiterung vom 16.11.2004 ist damit endgültig rechtskräftig.

 

Anmerkung zu unseren "rechtsstaatlichen" Verhältnissen: Inzwischen ist der Inhalt des Streitverfahrens, nämlich die  Erweiterung der Abbaufläche im Süden des Mackenheimer Steinbruchareals, bereits fast vollständig umgesetzt.
Die Landschaftsschutzgebiete, um die im Rahmen der Erweiterungsgenehmigung Streit geführt wurde, sind bereits seit langer Zeit unwiederbringlich zerstört.

Für die Steinbruch-Betreiberin hat sich die lange gerichtliche Warte- und Bearbeitungszeit also in höchstem Maße gelohnt !!!

 

 

In einem sehr ausführlichen Beitrag der Odenwälder Zeitung vom 31.07.2009 wurde über den Besuch des Landtagsabgeordneten Peter Stephan (CDU) im Mackenheimer Steinbruch und über eine Diskussion mit Peter Dickmeis (VST der PWS) und dem Betriebsleiter des Steinbruchs zur Verknappung der hessischen Rohstoffvorräte berichtet.

Bedauernd wurde in diesem Beitrag festgestellt, dass  insbesondere "Natur- und Landschaftsschutz oder auch Grundwasserschutz dazu beitragen, dass vorhandene Rohstoffvorräte oft nicht mehr abgebaut werden können".

In der Fortsetzung des Beitrags wurde dann auf die spezielle Situation des Mackenheimer Abbaugebietes eingegangen und lobend die Art und Weise hervorgehoben, in der man einen "Eingriff in eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Fläche" zum "Schutz von Mensch und Natur in angemessener Weise durchgeführt" habe. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass in einigen Jahren der Steinbruch seine derzeitigen Abbaugrenzen erreichen wird.

Nach der Schilderung von laufenden Maßnahmen zur Risikominderung, wie z.B. der planmäßigen "Überprüfungen der gefundenen Gesteine", verabredete man für die Zukunft eine Weiterführung des harmonischen Dialoges zwischen Steinbruchbetreiberin und dem Abgeordneten.

In der Häufung von Positivdarstellungen (z.B. Tag des Steinbruchs, Geopunkt usw.) und vor allem in diesem aktuellen Themenbericht sieht BiSS erste Auftakte zur wohlwollenden Einstimmung der politisch Verantwortlichen und vor allem der betroffenen Bevölkerung in ein nächstes Verfahren zur weiteren Vergrößerung des Abbaugebietes in Mackenheim.

 

 

Erneut Uranfunde
im Steinbruch Mackenheim

Erst jetzt wurde bekannt, dass bei einer Begehung des Mackenheimer Steinbruch-Areals am 07.11.2008 einige Gesteinsproben entnommen wurden, um sie durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie auf ihren Gehalt an radioaktiven Bestandteilen zu untersuchen.

Wie dazu in einer Gemeindevertretersitzung in Mörlenbach am Rande zu erfahren war, wurde bei einer von fünf Proben radioaktives Uran nachgewiesen.
Der geradezu groteske Kommentar aus den Amtsstuben des Regierungspräsidiums zu diesem Vorfall:
"Die neuesten Ergebnisse der Gesteinsproben aus dem Mackenheimer Steinbruch bestätigen dessen Ungefährlichkeit und sind deshalb auch kein Grund für weitere Aufsichtsmaßnahmen".

Ein sensibler und verantwortungsvoller Umgang mit dem nun mehrfach nachgewiesenen Gefährdungspotenzial ist offenbar von den zuständigen Behörden nicht mehr zu erwarten.

 

 

Die letzte Baumreihe des ehemaligen Waldbiotops "Finsterklingen" wurde im Januar 2007 gefällt.
Damit fiel die Heimat von zahlreichen nach der europäischen FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng zu schützenden Lebensformen dem zerstörerischen Gewinnstreben der Menschen zum Opfer.

 

 

> Grobe Verstöße gegen Genehmigungsauflagen   

 

> Illegale Rodungsarbeiten

 

> Radioaktivität

 

> Familien-Grabstätte am Abgrund

 

> Eingeleitete Verfahren

 

 

Regierungspräsidium wirft Rechtsanwalt der Gemeinde Mörlenbach gegenüber der Rechtsanwaltskammer Verletzung von Berufspflichten vor

Der Darmstädter Regierungspräsident hat gegen den Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, der die Interessen der Gemeinde Mörlenbach sowie die eines Mackenheimer Bürgers im Zusammenhang mit der Erweiterungs-Genehmigung vertritt, Beschwerde bei der beaufsichtigenden Rechtsanwaltskammer erhoben.
Der Regierungspräsident wirft dem Rechtsanwalt Verletzung von Berufspflichten vor.
Rechtsanwalt Möller-Meinecke hatte
im Auftrag der Gemeinde Mörlenbach, anlässlich einer Bürgerversammlung, in einem ausführlichen Vortrag den vielschichtigen Sachverhalt um die Erweiterungsgenehmigung und um die Rolle der Aufsichtsbehörde geschildert und zur rechtlichen Bewertung Stellung bezogen.

Siehe Homepage von Rechtsanwalt Möller-Meinecke:
> http://www.steinbruch.moeller-meinecke.de

Die hier geschilderten Vorgänge belegen zweifelsfrei in höchst erschreckendem Maße die Verhältnisse in unserem sogenannten Rechtsstaat.
Aufsichtsbehörden bzw. deren Repräsentanten verzichten hartnäckig darauf, begründeten Hinweisen auf erhebliche Missstände nachzugehen und versuchen stattdessen, jene Kritiker zu eliminieren, die berechtigte Interessen der betroffenen Menschen artikulieren. 

Im Falle des Verfahrens um die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs bildet der beschriebene Sachstand das vorläufig letzte Glied in einer langen Kette von amtlichen und behördlichen Versuchen, Kritiker der unseligen Erweiterung unter Druck zu setzen bzw. auszuschalten.

Zur Erinnerung nur einige Beispiele aus der Vergangenheit: 

- Öffentliche Schmähschrift des Abtsteinacher Bürgermeisters mit heftigen persönlichen Angriffen gegen den Schreiber eines harmlosen Leserbriefes gegen die Erweiterungsplanungen.

- Drohungen und öffentliche Missbilligung durch die Abtsteinacher Gemeindevertreter gegenüber der damals neu gegründeten Bürgerinitiative gegen die Steinbruch-Erweiterung (BiSS).

- Androhung einer Verleumdungsklage gegen eine kritische Journalistin durch den Abtsteinacher Bürgermeister.

- Androhung gerichtlicher Schritte gegen Darstellungen auf der Homepage der Bürgerinitiative BiSS durch den Regierungspräsidenten.

- Androhung von immensen Kosten bei Aufrechterhaltung berechtigter Widersprüche gegen den Genehmigungsbescheid zur Steinbruch-Erweiterung durch das Regierungspräsidium.

- Beschwerde gegen RA Möller-Meinecke durch das Regierungspräsidium. 

Wer diese Entwicklung aufmerksam beobachtet hat, muss sich nun tatsächlich fragen, aus welchen Gründen hier von allen eingebundenen Behörden in erster Linie Abwehrstrategien verfolgt werden, anstatt sich mit den sachlichen Themen offen auseinander zu setzen.

Allzu leicht könnte dem Beobachter in den Sinn kommen, dass es womöglich noch zu verharmlosend sei, nur von "Interessengleichheit" zu sprechen.

 

 

Rein formale Erfüllungsstrategie der Überwachungsbehörde

In den vergangenen Monaten führte die BiSS einen umfangreichen Schriftverkehr mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt über die notwendige Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen.

(> Schriftverkehr mit RP)

Auf die Schriftsätze der BiSS mit erheblichen begründeten Sachvorträgen erfolgte jeweils nach etlichen Wochen Bearbeitungszeit eine rein formale Antwort. Ohne ernsthaft auf die Sachvorträge und die vorgelegten Nachweise der BiSS einzugehen, wählte man wiederholt beispiellos arrogante und zynische Formulierungen.

Die aktuell letzte Antwort des Herrn Regierungspräsidenten erfolgte "prompt" nach zwei Monaten Bearbeitungszeit (das Datum des Schreibens wurde zurück versetzt) mit einer Ansammlung von weiteren formalen Aussagen:

Hier offenbart sich ein weiteres Glied einer unendlich langen Kette von Anzeichen einer rein formalen Erfüllungsstrategie der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.

Bereits im Genehmigungsverfahren hat sich das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde  auf wenige lapidare Auflagen und Bedingungen gegenüber der Antragstellerin für die Steinbruch-Erweiterung beschränkt. In der Umsetzung ist man nun nicht einmal bereit, für die konsequente Einhaltung dieser geringfügigen Genehmigungsbedingungen zu sorgen.

Die Überwachung der Einhaltung von Genehmigungsauflagen durch das RP geschieht offenbar nicht nach unabhängigen, sachlichen Kriterien, sondern obliegt "allein der Überzeugung meiner Behörde" zum erheblichen Nachteil der betroffenen Menschen, zum erheblichen Nachteil von Natur und Landschaft und zum alleinigen wirtschaftlichen Vorteil der Steinbruch-Betreiberin.

 

 

Ein Gast des Gasthofs „Zum Grünen Baum“ schrieb den folgenden Brief
an Abtsteinachs Bürgermeister Rolf Reinhard
und an die Abtsteinacher Gemeindeverwaltung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinhard,
sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindeverwaltung Abtsteinach,

dieser Tage weilten meine Frau und ich als Gäste in Ihrer Gemeinde. Unsere Wanderungen entlang goldblühender Löwenzahnwiesen, vorbei an Rinderweiden und Pferdekoppeln, blühenden Obstbäumen und über sattgrüne Hügel mit dem Blick auf die herrliche Odenwaldlandschaft waren ein einziger Genuss! Passend dazu der freundliche Service und die gute Unterkunft im Gasthaus "Zum Grünen Baum" in Mackenheim und das Vogelkonzert am frühen Morgen! 

Erschreckend aber und "wie die Faust aufs Auge" wirkte da die Information, dass Sie bzw. Ihre Gemeinde Teile dieser wunderschönen Landschaft dem Steinbruchabbau opfern wollen und werden.
Dies veranlasst mich zu schreiben, denn wir meinen, in einer Zeit, wo die Roten Listen immer länger werden und Raubbau der Natur bereits vielerorts unwiederbringlich schwere Schäden zugefügt hat, sollten Sie den Reichtum Ihrer Gemeinde, und das ist Ihre paradiesische Naturlandschaft, "mit Zähnen und Klauen" verteidigen!
 

Wir freuten uns über Ihre engagierten Bürger in Mackenheim!
Unsere Demokratie braucht Bürger, die mitdenken, nicht alles abnicken oder tatenlos zu- bzw. resigniert wegsehen, wenn etwas falsch läuft, sondern sich zu Wort melden, wenn nötig auch als Bürgerinitiative, die das verantwortliche Handeln ihrer Behörden kritisch begleiten und sich für ihre Heimat einsetzen.
 

Die Sorge der Bürger von Mackenheim um die Wohn- und Lebensqualität ihres Dorfes bei einer Ausweitung des Steinbruchareals können wir sehr wohl nachvollziehen.
Schon jetzt vernahmen wir beim Durchqueren eines Ortsteils mit neueren Wohnbauten einen endlosen Geräuschpegel wie fernen Autobahnlärm, was aber ganz offensichtlich Steinbruchgetöse war.

Wir denken, wer sich in Mackenheim ansiedelt oder dort sein Haus baut, sucht und schätzt die erholsame Ruhe und ländliche Idylle des Ortes und die intakte Naturlandschaft; wir waren uns einig: Wenn der Gesteinsabbau näher zur Siedlung rückte, würden wir dort nicht wohnen wollen. 

Um uns ein Bild zu machen, unternahmen wir einen kurzen Abstecher zum Steinbruch, hörten und sahen uns den Betrieb an und waren recht betroffen über den riesigen Krater im Tal und bei der Vorstellung, dass dieser noch um viele Hektar vergrößert werden wird. 

Die Stippvisite vor unserer Abreise in Ober-Abtsteinach (auch im Info-Raum Ihres Rathauses) hinterließ gemischte Gefühle, um nicht zu sagen ungute: Hier der wirklich schmucke Zentralort eines kunstsinnigen, tüchtigen, modernen Gemeinwesens, dort ein eingemeindetes Dorf und Tal, deren Bewohner, Lebensinteressen und Landschaft auf der Strecke bleiben, weil man auf ihre Kosten Kasse macht. - Schade! 

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Ihnen dies so ungeschminkt schreibe. Sicher denken und empfinden auch andere Gäste so ähnlich, die sich nicht zu Wort melden. Auch darum halte ich es für richtig, zu schreiben und Sie und Ihre Gemeinde zu ermutigen und aufzufordern: Der Erhalt der intakten Naturlandschaft von Abtsteinach sollte bei Entscheidungen Ihrer Naturparkgemeinde kompromisslos an erster Stelle stehen! Auch in den Teilorten, schon des Gemeindefriedens willen. 

Naturpark-Erholungslandschaft und großflächig-lärmende Steinbruchzerstörungen vertragen sich nicht!  

Mit freundlichen Grüßen

E.K.

 

Wir danken diesem Gast für seinen ehrlichen und mutigen Einsatz
im Sinne unserer Heimat.

 

 

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