Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Umfrage-Projekte
zur Ausforschung von Bürgerbewegungen

Etwa seit Herbst 2016 wurden fast zeitgleich an mehreren Forschungsgemeinschaften und Instituten deutscher Hochschulen verschiedene Projekte gestartet zur Untersuchung der Beweggründe und der Vorgehensweise von Bürgerinitiativen gegen umweltrelevante Industrieprojekte, insbesondere der Rohstoffindustrie.

Dabei werden umfangreiche Befragungen online oder telefonisch mit Aktivisten verschiedenster Bürgerinitiativen gegen Landschafts- und Naturzerstörung infolge Rohstoffgewinnung angestrebt.
Beleuchtet man die Hintergründe dieser Projekte etwas genauer, kann man feststellen, dass die betreffenden Institute teilweise von einschlägigen namhaften Wirtschaftsunternehmen unterstützt bzw. die Untersuchungen entsprechend gefördert werden. Eine enge Verflechtung der Projektverantwortlichen mit den wirtschaftlichen Interessen der Rohstoffindustrie ist dabei zu vermuten.

Dieser Verdacht wird auch gestützt durch Inhalte, Zielrichtung sowie Art und Weise der jeweiligen Fragestellungen in den Umfragen (z.B. „Wie müssen sich Entscheidungsträger verhalten, damit Betroffene ihnen vertrauen können?“ oder „Welche Mittel würden Sie einsetzen, um in einem Konflikt für Ihre Position einzustehen?“ usw.).

Das Ziel dieser Untersuchungen ist es offenbar, für die Unternehmen der Rohstoffindustrie und für deren Lobbyverbände geeignete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten gegen die Argumentation und Strategien von “projektbehindernden“ Bürgerinitiativen. Man möchte Rezeptvorschläge erarbeiten zur Verbesserung der Akzeptanz des Rohstoffabbaus z.B. als „Mehrwert für die Region“ und als Weg zu „dynamischen Veränderungen des Landschaftsbildes und der Natur“.  
Letztendlich geht es bei all diesen Vorhaben jedoch allein darum, die oft langwierigen Genehmigungsprozeduren zu beschleunigen und damit für die Wirtschaftsunternehmen Zeit und Kosten einzusparen.
Die Schutzziele Natur- und Landschaftsschutz sowie Gesundheit und Lebensqualität der direkt betroffenen Menschen bleiben dabei bedeutungslos.

 




Einsturzgefahr an der Ostwand verzögert Erweiterungsgenehmigung

Bereits mit Schreiben vom 28.11.2015 hat die BiSS gegenüber dem Regierungspräsidium dargelegt, dass besonders im südlichen Areal infolge nicht fachgerecht ausgeführter und unzureichender Böschungsneigung sowie teilweise fehlender Bermenstruktur erhebliche Geländerutschungen aufgetreten sind.

Die weitere Entwicklung der Abbauwände in den vergangenen Monaten zeigt nun leider eine deutliche Bestätigung der schlimmsten Befürchtungen.

Besonders an der Ostwand der sog. Süderweiterung bilden sich zunehmend breite durchgehende Risse und Spalten, die ein extremes Risiko zu weiteren schweren Gelände-Einstürzen aufzeigen.
Hierin liegt ein äußerst hohes Gefährdungspotenzial für die direkt anschließenden Fahrwege und Arbeitsbereiche, insbesondere auch dann, wenn dort eine Vertiefung der Grundsohle um weitere mehr als 60 m erfolgen sollte.

Im Übrigen entspricht die real ausgearbeitete Bermenstruktur der Abbauwände im gesamten Werk aus Sicht der BiSS nicht den Darstellungen in den jeweils zur Genehmigung eingereichten Unterlagen. Die Terrassenbreite wurde häufig unzureichend ausgeführt und die schmalen Terrassen sind vielfach bereits von herabstürzendem Geröll aufgefüllt.  Teilweise fehlen die Bermen völlig und es entstehen hohe Steilwände über Arbeits- bzw. Fahrbereichen mit dem entsprechenden Gefährdungsrisiko.  

Es ist zu befürchten, dass hier mit äußerst aggressiver Ausbeutungsmethode fahrlässig Geländerutschungen provoziert werden und dass auf diesem Wege letztendlich eine unrechtmäßige Ausweitung des Abbaus über die genehmigten Außengrenzen hinweg erfolgt.  

Eine gewissenhafte Überprüfung durch die Steinbruch-Überwachung auf strikte Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift BGV C 11 (VBG 42) „Steinbrüche, Gräbereien und Halden“ wäre hier wegen der beobachteten Erscheinungen dringend erforderlich.
(Siehe auch > Schriftverkehr mit dem Regierungspräsidium Darmstadt)

 

 


Bis zur Klärung der Standsicherheitsprobleme erfolgt
keine Genehmigung zur Vertiefung.

 



 

Neuer Antrag auf Erweiterung:

Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG lud ein zu einer "Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" im Zusammenhang mit einer beabsichtigten erneuten Steinbruch-Erweiterung.
Gleichzeitig stellte die PWS beim Regierungspräsidium Darmstadt den Antrag auf ein stark vereinfachtes und verkürztes Genehmigungsverfahren nach §16.2 BImSchG
ohne jede Beteiligung der Öffentlichkeit, also ohne eine Möglichkeit für die direkt von den Auswirkungen des Vorhabens betroffenen Menschen, Einwendungen zu erheben, bzw. rechtmäßig ihre Bedenken zu äußern.

Dieses widersprüchliche Vorgehen der Steinbruch-Betreiberin
ist an Zynismus kaum zu überbieten.

 

Mit der Einladung zur öffentlichen Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung am Freitag, 20.11.2015, und Anzeige der Tagesordnung wurde erstmals bekannt, dass von der Steinbruch-Betreiberin Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS) ein Änderungsantrag nach § 16, Absatz 2, Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt wurde zur Vertiefung des Mackenheimer Steinbruch-Areals.

Aus einem oberflächlichen Kurzvortrag der PWS auf der GV-Sitzung ergeben sich folgende wesentliche Merkmale des beantragten Vorhabens:

-    Verlagerung der Vorbrecheranlage,
-    Vertiefung des gesamten Areals von 280 m ü. NN auf 220 m ü. NN,
-    betroffene Fläche: ca. 3,5 ha,
-    zusätzliches Ausbeutungsvolumen: ca. 3,24 Mio t Gestein,
-    Jahresproduktion: 600.000 t/a,
-    geplanter Ablauf: Zunächst Vertiefung der Süderweiterung,
      anschließend Abbau der Vorbrecheranlage,
      danach Vertiefung des Zentralbereiches "in enger Verzahnung
      mit dem Abbau des genehmigten Teils der Westwand,
      die irgendwann in Anspruch zu nehmen ist" !!! 

-    Anfuhr und Einbringen von Verfüllmaterial.

Aus der begleitenden Erläuterung des Abtsteinacher Bürgermeisters wurde deutlich, dass zu diesem Vorhaben bereits seit einem Jahr sehr konkrete Planungen und Verhandlungen zwischen der Betreiberin PWS und den beteiligten Behörden laufen ohne Information der Öffentlichkeit.
Im Rahmen dieser Vorbereitungen wurden diverse Gutachten erstellt, die jetzt mit dem Antrag nach § 16.2 BImSchG vorgelegt wurden, wie z.B. Prognosegutachten zu Staub- und Schallimmissionen, zur Beeinflussung durch Spreng-Erschütterungen, zur Standsicherheit der Abbauwände, zu hydrologischen Auswirkungen sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Achtung:

Der Änderungsantrag nach § 16, Abs. 2, BImSchG zielt auf eine Genehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, d.h. auf ein abgekürztes Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, ohne Auslegung des Antrags und der zur Bewertung erforderlichen Unterlagen und damit auch ohne eine Möglichkeit für die direkt von den Auswirkungen betroffenen Menschen, nach sachlicher Prüfung Einwendungen zu erheben.

Um zumindest den Eindruck zu erwecken, als wolle man die betroffenen Menschen und deren Anregungen mit einbeziehen, erfolgte eine Einladung der PWS an die Einwohner Abtsteinachs zu einem "Info-Basar", wo man an diversen "Marktständen vorbeischauen und einen Dialog mit den Sachverständigen führen könne". Damit sollte "das Informationsbedürfnis gestillt werden" und gleichzeitig könnte man "Ideen, Hinweise und Bedenken aufnehmen".

Eine solche Alibi-Aktion mit einem kurzen "Vorbeischauen" ersetzt natürlich keinesfalls die Beteiligung der betroffenen Menschen im Rahmen einer Genehmigung nach § 10 bzw. § 16.1 BImSchG mit der Möglichkeit zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit den erarbeiteten Prognosegutachten in einem angemessenen Zeitrahmen.

Nach §16.2 BImSchG kann auf eine öffentliche Bekanntmachung des Antrages und auf eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen nur dann verzichtet werden, wenn "erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die ... Schutzgüter ... nicht zu besorgen sind".
Gerade dies ist jedoch durch die beantragten Erweiterungsmaßnahmen nicht sichergestellt.
Insbesondere entstehen neue, zusätzliche Risiken bezüglich der Standsicherheit bei einer Vertiefung des Areals um 60 m, bezüglich der Lärm- und Staub-Immissionen bei der vorgesehenen Verringerung des Abstandes zu den nahen Wohngebieten, bezüglich der Sprengerschütterungen bei Tiefensprengungen und bezüglich der Verkehrsbelastung durch zusätzliche LKW-Transporte der Verfüllmaterialien.
Somit ist nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein verkürztes Verfahren nach §16.2 nicht zulässig.
Das geplante Erweiterungsvorhaben erfordert wegen der zusätzlichen neuen Risiken ein transparentes Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der von den Auswirkungen betroffenen Menschen.

In einem entsprechenden Schreiben vom 28.11.2015 an die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, wurden deshalb von uns die ersten Bedenken zu diesem Vorhaben dargelegt und ein Genehmigungsverfahren mit rechtmäßiger Beteiligung der Öffentlichkeit eingefordert.

(siehe > "Schriftverkehr Regierungspräsidium" ,
siehe auch > Leserzuschrift vom 22.12.2015
und > Pressemitteilung vom 04.02.2016 )

 




Neue Geschäftsidee

Offenbar haben inzwischen verschiedene einschlägige Planungsbüros eine neue Geschäftsidee entwickelt: Sie beraten Steinbruch-Betriebe im Umgang mit möglichen öffentlichen Gegnern und Bürgerinitiativen schon weit im Vorfeld einer geplanten neuen Maßnahme, beispielsweise einer Erweiterung des bestehenden Betriebes. Sie bieten Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit zur „Umdeutung des Rohstoffabbaus“ und zur „Inszenierung neuer Landschaften“ in den öffentlichen Medien bis hin zu Vorträgen, Informationsveranstaltungen und zu einer Mediations-Begleitung.
So tritt in letzter Zeit auffällig häufig ein Heidelberger Planungsbüro zusammen mit der Geschäftsführung des Mackenheimer Steinbruch-Betriebes und den örtlichen Behörden in den regionalen Medien auf, um die öffentliche Meinung entsprechend zu manipulieren. Da werden dann gemeinsam Wettbewerbe zur „bewegten Landschaft“ initiiert und Preise öffentlich an Steinbruch-Betrieb oder Gemeindegremien verliehen.  Es werden Projekte im Zusammenhang mit dem Rohstoffabbau gestartet, die zur Verniedlichung aller negativen Auswirkungen des Steinbruch-Betriebes dienen sollen. Diese werden mit besonders presse- und publikumswirksamen Namen und Begriffen verbunden, wie z.B. „Hard-Rock-Projekt in der Stille“, „Grünprojekt“ oder „Orientierung und Umweltbildung“. Oberhalb des Abbaugeländes wurde mit einfachsten Mitteln ein Aussichtspunkt eingerichtet und als „Geopunkt“ vermarktet. Zukünftig soll ein „zertifizierter Geo-Wanderweg“ am Abbaugelände vorbeiführen. Dazu werden regelmäßig „Geo-Wanderungen“, "Steinbruch-Tage", "Fledermauswanderungen" usw. angeboten, Informationstafeln aufgestellt und Plaketten verliehen.

Die Damen und Herren des Planungsbüros zusammen mit dem Steinbruch-Betrieb und den örtlichen Behörden vermarkten die finale Landschaftszerstörung höchst zynisch als „Inszenierung einer neuen Landschaft“. Man spricht von „Mehrwert für die Region“  von „multifunktionaler Landschaftsnutzung“ von „lebenswertem Wohnumfeld“, und von „neuen Bildern für die Region“. Dabei agieren die Geschäftsführung des Stenbruch-Betriebes, die Gemeindeverwaltung und die regionalen Behörden unter der Regie des beauftragten Planungsbüros in bemerkenswert harmonischem Gleichklang. Man spielt sich die vorbereiteten Bälle gegenseitig zu und feiert gemeinsam öffentlich die selbst inszenierten Erfolge, immer unkritisch begleitet und jubelnd beklatscht von den Radaktionen der regionalen Tagespresse.  

Wahrhaftig eine einträgliche Geschäftsidee im Sinne einer neuen Strategie zur Vorbereitung bereits in Planung befindlicher weiterer Erweiterungsmaßnahmen des Steinbruch-Abbaugeländes.
Das „Umdeuten des Rohstoffabbaus“ und die „Inszenierung einer neuen Landschaft“ in der öffentlichen Meinung muss jedoch scheitern, denn die Worthülsen der bezahlten Akteure entlarven sich jedem kritisch denkenden Bürger als ungehemmter Zynismus. Eine unverantwortliche finale Zerstörung von Natur, Landschaft und Lebensqualität der betroffenen Menschen bleibt ein unverantwortlicher Eingriff und lässt sich nicht in positive Werte umdeuten. Die „Inszenierung einer neuen Landschaft“ durch Landschaftszerstörung erweist sich damit als kläglicher Versuch eines drittklassigen Schmierentheaters.

(Siehe hierzu auch > Leserzuschrift 51 und 52 an die Odenwälder Zeitung)

 




Verwaltungsgerichtsverfahren

Ein Mackenheimer Ehepaar führte stellvertretend vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt eine Klage gegen die Genehmigung der Steinbruch-Erweiterung durch das Regierungspräsidium Darmstadt vom 16.11.2004.

Nach zahlreichen Terminverschiebungen fand schließlich am 04.05.2011 vor dem Verwaltungsgericht in Darmstadt die mündliche Verhandlung in diesem Verwaltungsstreitverfahren statt.

Eine mündliche Verhandlung im Mai 2011, d.h. 6,5 Jahre nach Erteilung der Genehmigung durch das Regierungspräsidium, d.h. 6 Jahre nach Anordnung des Sofortvollzuges aller genehmigten Maßnahmen durch das RP und somit zu einer Zeit, in der die genehmigte Steinbruch-Erweiterung tatsächlich bereits fast vollständig vollzogen wurde, konnte das ursprüngliche Ziel der Klage, nämlich die Verhinderung der Steinbruch-Erweiterung, nur noch ad absurdum führen.

Gerichtlich geladen waren die Kläger, ein Ehepaar aus Mackenheim, die Beklagte, das Land Hessen, vertreten durch das RP Darmstadt und das HLUG (Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie) sowie die Steinbruch-Betreiberin, PWS, als beigeladene Partei.

Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde das Thema Radioaktivität zunächst zurückgestellt und als erster Tagesordnungspunkt das Prognosegutachten zur Staubausbreitung behandelt.

Das vom Gutachter (TÜV Hessen) zur Prognose der Staubausbreitung angewendete Rechenmodell berücksichtigt alle Staub-Emissionsquellen aus dem laufenden Steinbruch-Betrieb und geht von einer ebenen Ausbreitung des Staubes auf der Höhe des oberen Abbaurandes aus, ohne Berücksichtigung der tatsächlich vorliegenden topographischen Verhältnisse.

Gutachter und Beklagte gehen dabei davon aus, dass diese Vereinfachung als sehr konservative Annahme zu betrachten sei. Die Berücksichtigung des tatsächlichen Landschaftsbildes und der Haupt-Windrichtung vor Ort würde zu wesentlich günstigeren Prognosewerten am Immissionsort (Wohnhaus der Kläger) führen.

Die Partei der Kläger besteht darauf, dass die stark vereinfachte Rechenmethode für die tatsächlichen Verhältnisse in Mackenheim mit dem tiefen Abbaukrater und dem ausgeprägten Taleinschnitt nicht anwendbar sei.

Auf Vorschlag des Gerichtes schlossen die Parteien nach ausführlicher Erörterung dieser Thematik einen Vergleich mit den folgenden wesentlichen Inhalten:

1)    Es wird erneut eine Immissionsprognose zur Staubausbreitung erarbeitet mit einem neuen Rechenmodell und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Topographie durch einen, zwischen den Parteien einvernehmlich ausgewählten, unabhängigen Gutachter.

2)    Die Kosten für diese erneute Ausbreitungsrechnung trägt bis zu einer Summe von 10.000 Euro die beigeladene Steinbruch-Betreiberin (PWS). Eventuell darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten der Kläger.

3)    Das Regierungspräsidium Darmstadt veranlasst jährlich zwei unangemeldete Probenahmen im Steinbruch Mackenheim durch das HLUG zur Untersuchung auf radioaktive Bestandteile (= Festlegung aus dem Mediationsverfahren mit der Gemeinde Mörlenbach im Jahre 2008).
An diesen Probenahmen wird zukünftig ein Beauftragter der Kläger teilnehmen. 
Das Untersuchungsergebnis des HLUG wird den Klägern zugestellt. Der Beauftragte der Kläger erhält zusätzlich eine eigene Materialprobe, um diese (auf eigene Kosten) untersuchen zu können.

4)    Das Verwaltungsgerichtsverfahren wird nicht weiter fortgeführt. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Kosten selbst.

Damit endete die mündliche Verhandlung in diesem Verwaltungsgerichtsverfahren.
Auf eine detaillierte Behandlung des Problemkreises Radioaktivität wurde von den beteiligten Parteien verzichtet.

Die Genehmigung zur Steinbrucherweiterung vom 16.11.2004 ist damit endgültig rechtskräftig.

 

Anmerkung zu unseren "rechtsstaatlichen" Verhältnissen: Inzwischen ist der Inhalt des Streitverfahrens, nämlich die  Erweiterung der Abbaufläche im Süden des Mackenheimer Steinbruchareals, bereits fast vollständig umgesetzt.
Die Landschaftsschutzgebiete, um die im Rahmen der Erweiterungsgenehmigung Streit geführt wurde, sind bereits seit langer Zeit unwiederbringlich zerstört.

Für die Steinbruch-Betreiberin hat sich die lange gerichtliche Warte- und Bearbeitungszeit also in höchstem Maße gelohnt !!!

 



 

Erneut Uranfunde
im Steinbruch Mackenheim

Erst jetzt wurde bekannt, dass bei einer Begehung des Mackenheimer Steinbruch-Areals am 07.11.2008 einige Gesteinsproben entnommen wurden, um sie durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie auf ihren Gehalt an radioaktiven Bestandteilen zu untersuchen.

Wie dazu in einer Gemeindevertretersitzung in Mörlenbach am Rande zu erfahren war, wurde bei einer von fünf Proben radioaktives Uran nachgewiesen.
Der geradezu groteske Kommentar aus den Amtsstuben des Regierungspräsidiums zu diesem Vorfall:
"Die neuesten Ergebnisse der Gesteinsproben aus dem Mackenheimer Steinbruch bestätigen dessen Ungefährlichkeit und sind deshalb auch kein Grund für weitere Aufsichtsmaßnahmen".

Ein sensibler und verantwortungsvoller Umgang mit dem nun mehrfach nachgewiesenen Gefährdungspotenzial ist offenbar von den zuständigen Behörden nicht mehr zu erwarten.

 



 

Die letzte Baumreihe des ehemaligen Waldbiotops "Finsterklingen" wurde im Januar 2007 gefällt.
Damit fiel die Heimat von zahlreichen nach der europäischen FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng zu schützenden Lebensformen dem zerstörerischen Gewinnstreben der Menschen zum Opfer.

 



 

> Grobe Verstöße gegen Genehmigungsauflagen   

 

> Illegale Rodungsarbeiten

 

> Radioaktivität

 

> Familien-Grabstätte am Abgrund

 

> Eingeleitete Verfahren

 



 

Regierungspräsidium wirft Rechtsanwalt der Gemeinde Mörlenbach gegenüber der Rechtsanwaltskammer Verletzung von Berufspflichten vor

Der Darmstädter Regierungspräsident hat gegen den Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke, der die Interessen der Gemeinde Mörlenbach sowie die eines Mackenheimer Bürgers im Zusammenhang mit der Erweiterungs-Genehmigung vertritt, Beschwerde bei der beaufsichtigenden Rechtsanwaltskammer erhoben.
Der Regierungspräsident wirft dem Rechtsanwalt Verletzung von Berufspflichten vor.
Rechtsanwalt Möller-Meinecke hatte
im Auftrag der Gemeinde Mörlenbach, anlässlich einer Bürgerversammlung, in einem ausführlichen Vortrag den vielschichtigen Sachverhalt um die Erweiterungsgenehmigung und um die Rolle der Aufsichtsbehörde geschildert und zur rechtlichen Bewertung Stellung bezogen.

Siehe auch Homepage von Rechtsanwalt Möller-Meinecke:
> http://www.steinbruch.moeller-meinecke.de

Die hier geschilderten Vorgänge belegen zweifelsfrei in höchst erschreckendem Maße die Verhältnisse in unserem sogenannten Rechtsstaat.
Aufsichtsbehörden bzw. deren Repräsentanten verzichten hartnäckig darauf, begründeten Hinweisen auf erhebliche Missstände nachzugehen und versuchen stattdessen, jene Kritiker zu eliminieren, die berechtigte Interessen der betroffenen Menschen artikulieren. 

Im Falle des Verfahrens um die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs bildet der beschriebene Sachstand das vorläufig letzte Glied in einer langen Kette von amtlichen und behördlichen Versuchen, Kritiker der unseligen Erweiterung unter Druck zu setzen bzw. auszuschalten.

Zur Erinnerung nur einige Beispiele aus der Vergangenheit: 

- Öffentliche Schmähschrift des Abtsteinacher Bürgermeisters mit heftigen persönlichen Angriffen gegen den Schreiber eines harmlosen Leserbriefes gegen die Erweiterungsplanungen.

- Drohungen und öffentliche Missbilligung durch die Abtsteinacher Gemeindevertreter gegenüber der damals neu gegründeten Bürgerinitiative gegen die Steinbruch-Erweiterung (BiSS).

- Androhung einer Verleumdungsklage gegen eine kritische Journalistin durch den Abtsteinacher Bürgermeister.

- Androhung gerichtlicher Schritte gegen Darstellungen auf der Homepage der Bürgerinitiative BiSS durch den Regierungspräsidenten.

- Androhung von immensen Kosten bei Aufrechterhaltung berechtigter Widersprüche gegen den Genehmigungsbescheid zur Steinbruch-Erweiterung durch das Regierungspräsidium.

- Beschwerde gegen RA Möller-Meinecke durch das Regierungspräsidium. 

Wer diese Entwicklung aufmerksam beobachtet hat, muss sich nun tatsächlich fragen, aus welchen Gründen hier von allen eingebundenen Behörden in erster Linie Abwehrstrategien verfolgt werden, anstatt sich mit den sachlichen Themen offen auseinander zu setzen.

Allzu leicht könnte dem Beobachter in den Sinn kommen, dass es womöglich noch zu verharmlosend sei, nur von "Interessengleichheit" zu sprechen.

 


 

Rein formale Erfüllungsstrategie der Überwachungsbehörde

In den vergangenen Monaten führte die BiSS einen umfangreichen Schriftverkehr mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt über die notwendige Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen.

(> Schriftverkehr mit RP)

Auf die Schriftsätze der BiSS mit erheblichen begründeten Sachvorträgen erfolgte jeweils nach etlichen Wochen Bearbeitungszeit eine rein formale Antwort. Ohne ernsthaft auf die Sachvorträge und die vorgelegten Nachweise der BiSS einzugehen, wählte man wiederholt beispiellos arrogante und zynische Formulierungen.

Die aktuell letzte Antwort des Herrn Regierungspräsidenten erfolgte "prompt" nach zwei Monaten Bearbeitungszeit (das Datum des Schreibens wurde zurück versetzt) mit einer Ansammlung von weiteren formalen Aussagen:

Hier offenbart sich ein weiteres Glied einer unendlich langen Kette von Anzeichen einer rein formalen Erfüllungsstrategie der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde.

Bereits im Genehmigungsverfahren hat sich das Regierungspräsidium als Genehmigungsbehörde  auf wenige lapidare Auflagen und Bedingungen gegenüber der Antragstellerin für die Steinbruch-Erweiterung beschränkt. In der Umsetzung ist man nun nicht einmal bereit, für die konsequente Einhaltung dieser geringfügigen Genehmigungsbedingungen zu sorgen.

Die Überwachung der Einhaltung von Genehmigungsauflagen durch das RP geschieht offenbar nicht nach unabhängigen, sachlichen Kriterien, sondern obliegt "allein der Überzeugung meiner Behörde" zum erheblichen Nachteil der betroffenen Menschen, zum erheblichen Nachteil von Natur und Landschaft und zum alleinigen wirtschaftlichen Vorteil der Steinbruch-Betreiberin.

 



 

Ein Gast des Gasthofs „Zum Grünen Baum“ schrieb den folgenden Brief
an Abtsteinachs Bürgermeister Rolf Reinhard
und an die Abtsteinacher Gemeindeverwaltung

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reinhard,
sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindeverwaltung Abtsteinach,

dieser Tage weilten meine Frau und ich als Gäste in Ihrer Gemeinde. Unsere Wanderungen entlang goldblühender Löwenzahnwiesen, vorbei an Rinderweiden und Pferdekoppeln, blühenden Obstbäumen und über sattgrüne Hügel mit dem Blick auf die herrliche Odenwaldlandschaft waren ein einziger Genuss! Passend dazu der freundliche Service und die gute Unterkunft im Gasthaus "Zum Grünen Baum" in Mackenheim und das Vogelkonzert am frühen Morgen! 

Erschreckend aber und "wie die Faust aufs Auge" wirkte da die Information, dass Sie bzw. Ihre Gemeinde Teile dieser wunderschönen Landschaft dem Steinbruchabbau opfern wollen und werden.
Dies veranlasst mich zu schreiben, denn wir meinen, in einer Zeit, wo die Roten Listen immer länger werden und Raubbau der Natur bereits vielerorts unwiederbringlich schwere Schäden zugefügt hat, sollten Sie den Reichtum Ihrer Gemeinde, und das ist Ihre paradiesische Naturlandschaft, "mit Zähnen und Klauen" verteidigen!
 

Wir freuten uns über Ihre engagierten Bürger in Mackenheim!
Unsere Demokratie braucht Bürger, die mitdenken, nicht alles abnicken oder tatenlos zu- bzw. resigniert wegsehen, wenn etwas falsch läuft, sondern sich zu Wort melden, wenn nötig auch als Bürgerinitiative, die das verantwortliche Handeln ihrer Behörden kritisch begleiten und sich für ihre Heimat einsetzen.
 

Die Sorge der Bürger von Mackenheim um die Wohn- und Lebensqualität ihres Dorfes bei einer Ausweitung des Steinbruchareals können wir sehr wohl nachvollziehen.
Schon jetzt vernahmen wir beim Durchqueren eines Ortsteils mit neueren Wohnbauten einen endlosen Geräuschpegel wie fernen Autobahnlärm, was aber ganz offensichtlich Steinbruchgetöse war.

Wir denken, wer sich in Mackenheim ansiedelt oder dort sein Haus baut, sucht und schätzt die erholsame Ruhe und ländliche Idylle des Ortes und die intakte Naturlandschaft; wir waren uns einig: Wenn der Gesteinsabbau näher zur Siedlung rückte, würden wir dort nicht wohnen wollen. 

Um uns ein Bild zu machen, unternahmen wir einen kurzen Abstecher zum Steinbruch, hörten und sahen uns den Betrieb an und waren recht betroffen über den riesigen Krater im Tal und bei der Vorstellung, dass dieser noch um viele Hektar vergrößert werden wird. 

Die Stippvisite vor unserer Abreise in Ober-Abtsteinach (auch im Info-Raum Ihres Rathauses) hinterließ gemischte Gefühle, um nicht zu sagen ungute: Hier der wirklich schmucke Zentralort eines kunstsinnigen, tüchtigen, modernen Gemeinwesens, dort ein eingemeindetes Dorf und Tal, deren Bewohner, Lebensinteressen und Landschaft auf der Strecke bleiben, weil man auf ihre Kosten Kasse macht. - Schade! 

Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Ihnen dies so ungeschminkt schreibe. Sicher denken und empfinden auch andere Gäste so ähnlich, die sich nicht zu Wort melden. Auch darum halte ich es für richtig, zu schreiben und Sie und Ihre Gemeinde zu ermutigen und aufzufordern: Der Erhalt der intakten Naturlandschaft von Abtsteinach sollte bei Entscheidungen Ihrer Naturparkgemeinde kompromisslos an erster Stelle stehen! Auch in den Teilorten, schon des Gemeindefriedens willen. 

Naturpark-Erholungslandschaft und großflächig-lärmende Steinbruchzerstörungen vertragen sich nicht!  

Mit freundlichen Grüßen

E.K.

 

Wir danken diesem Gast für seinen ehrlichen und mutigen Einsatz
im Sinne unserer Heimat.

 



 

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