Bürgerinitiative
gegen die Erweiterung
des
Mackenheimer Steinbruchs |
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Nach zahlreichen Terminverschiebungen fand schließlich am 04.05.2011 vor dem Verwaltungsgericht in Darmstadt die mündliche Verhandlung in diesem Verwaltungsstreitverfahren statt. Eine mündliche Verhandlung im Mai 2011, d.h. 6,5 Jahre nach Erteilung der Genehmigung durch das Regierungspräsidium, d.h. 6 Jahre nach Anordnung des Sofortvollzuges aller genehmigten Maßnahmen durch das RP und somit zu einer Zeit, in der die genehmigte Steinbruch-Erweiterung tatsächlich bereits fast vollständig vollzogen wurde, konnte das ursprüngliche Ziel der Klage, nämlich die Verhinderung der Steinbruch-Erweiterung, nur noch ad absurdum führen. Gerichtlich geladen waren die Kläger, ein Ehepaar aus Mackenheim, die Beklagte, das Land Hessen, vertreten durch das RP Darmstadt und das HLUG (Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie) sowie die Steinbruch-Betreiberin, PWS, als beigeladene Partei. Im Rahmen der Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde das Thema Radioaktivität zunächst zurückgestellt und als erster Tagesordnungspunkt das Prognosegutachten zur Staubausbreitung behandelt. Das vom Gutachter (TÜV Hessen) zur Prognose der Staubausbreitung angewendete Rechenmodell berücksichtigt alle Staub-Emissionsquellen aus dem laufenden Steinbruch-Betrieb und geht von einer ebenen Ausbreitung des Staubes auf der Höhe des oberen Abbaurandes aus, ohne Berücksichtigung der tatsächlich vorliegenden topographischen Verhältnisse. Gutachter und Beklagte gehen dabei davon aus, dass diese Vereinfachung als sehr konservative Annahme zu betrachten sei. Die Berücksichtigung des tatsächlichen Landschaftsbildes und der Haupt-Windrichtung vor Ort würde zu wesentlich günstigeren Prognosewerten am Immissionsort (Wohnhaus der Kläger) führen. Die Partei der Kläger besteht darauf, dass die stark vereinfachte Rechenmethode für die tatsächlichen Verhältnisse in Mackenheim mit dem tiefen Abbaukrater und dem ausgeprägten Taleinschnitt nicht anwendbar sei. Auf Vorschlag des Gerichtes schlossen die Parteien nach ausführlicher Erörterung dieser Thematik einen Vergleich mit den folgenden wesentlichen Inhalten: 1) Es wird erneut eine Immissionsprognose zur Staubausbreitung erarbeitet mit einem neuen Rechenmodell und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Topographie durch einen, zwischen den Parteien einvernehmlich ausgewählten, unabhängigen Gutachter. 2) Die Kosten für diese erneute Ausbreitungsrechnung trägt bis zu einer Summe von 10.000 Euro die beigeladene Steinbruch-Betreiberin (PWS). Eventuell darüber hinausgehende Kosten gehen zu Lasten der Kläger. 3) Das Regierungspräsidium Darmstadt veranlasst jährlich
zwei unangemeldete Probenahmen im Steinbruch Mackenheim durch das HLUG zur
Untersuchung auf radioaktive Bestandteile (= Festlegung aus dem
Mediationsverfahren mit der Gemeinde Mörlenbach im Jahre 2008). 4) Das Verwaltungsgerichtsverfahren wird nicht weiter fortgeführt. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Kosten selbst. Damit endete die mündliche Verhandlung in diesem
Verwaltungsgerichtsverfahren.
Anmerkung zu unseren "rechtsstaatlichen" Verhältnissen:
Inzwischen ist der Inhalt des Streitverfahrens, nämlich die Erweiterung der
Abbaufläche im Süden des Mackenheimer Steinbruchareals, bereits fast vollständig umgesetzt. Für die Steinbruch-Betreiberin hat sich die lange gerichtliche Warte- und Bearbeitungszeit also in höchstem Maße gelohnt !!!
In einem sehr ausführlichen Beitrag der Odenwälder Zeitung vom 31.07.2009 wurde über den Besuch des Landtagsabgeordneten Peter Stephan (CDU) im Mackenheimer Steinbruch und über eine Diskussion mit Peter Dickmeis (VST der PWS) und dem Betriebsleiter des Steinbruchs zur Verknappung der hessischen Rohstoffvorräte berichtet. Bedauernd wurde in diesem Beitrag festgestellt, dass insbesondere "Natur- und Landschaftsschutz oder auch Grundwasserschutz dazu beitragen, dass vorhandene Rohstoffvorräte oft nicht mehr abgebaut werden können". In der Fortsetzung des Beitrags wurde dann auf die spezielle Situation des Mackenheimer Abbaugebietes eingegangen und lobend die Art und Weise hervorgehoben, in der man einen "Eingriff in eine ehemals landwirtschaftlich genutzte Fläche" zum "Schutz von Mensch und Natur in angemessener Weise durchgeführt" habe. Dabei wird auch darauf hingewiesen, dass in einigen Jahren der Steinbruch seine derzeitigen Abbaugrenzen erreichen wird. Nach der Schilderung von laufenden Maßnahmen zur Risikominderung, wie z.B. der planmäßigen "Überprüfungen der gefundenen Gesteine", verabredete man für die Zukunft eine Weiterführung des harmonischen Dialoges zwischen Steinbruchbetreiberin und dem Abgeordneten. In der Häufung von Positivdarstellungen (z.B. Tag des Steinbruchs, Geopunkt usw.) und vor allem in diesem aktuellen Themenbericht sieht BiSS erste Auftakte zur wohlwollenden Einstimmung der politisch Verantwortlichen und vor allem der betroffenen Bevölkerung in ein nächstes Verfahren zur weiteren Vergrößerung des Abbaugebietes in Mackenheim.
Erneut Uranfunde Erst jetzt wurde bekannt, dass bei einer
Begehung des Mackenheimer Steinbruch-Areals am 07.11.2008 einige Gesteinsproben
entnommen wurden, um sie durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie
auf ihren Gehalt an radioaktiven Bestandteilen zu untersuchen.
Die
letzte Baumreihe des ehemaligen Waldbiotops "Finsterklingen" wurde im Januar
2007 gefällt.
> Grobe Verstöße gegen Genehmigungsauflagen
> Familien-Grabstätte am Abgrund
Regierungspräsidium wirft Rechtsanwalt der Gemeinde Mörlenbach gegenüber der Rechtsanwaltskammer Verletzung von Berufspflichten vor Der
Darmstädter Regierungspräsident hat gegen den Rechtsanwalt Matthias
Möller-Meinecke, der die Interessen der Gemeinde Mörlenbach sowie die eines
Mackenheimer Bürgers im Zusammenhang mit der Erweiterungs-Genehmigung vertritt,
Beschwerde bei der beaufsichtigenden Rechtsanwaltskammer erhoben. Siehe Homepage von Rechtsanwalt
Möller-Meinecke: Die hier geschilderten Vorgänge belegen zweifelsfrei in
höchst erschreckendem Maße die Verhältnisse in unserem sogenannten Rechtsstaat. Im Falle des Verfahrens um die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs bildet der beschriebene Sachstand das vorläufig letzte Glied in einer langen Kette von amtlichen und behördlichen Versuchen, Kritiker der unseligen Erweiterung unter Druck zu setzen bzw. auszuschalten. Zur Erinnerung nur einige Beispiele aus der Vergangenheit: - Öffentliche Schmähschrift des Abtsteinacher Bürgermeisters mit heftigen persönlichen Angriffen gegen den Schreiber eines harmlosen Leserbriefes gegen die Erweiterungsplanungen. - Drohungen und öffentliche Missbilligung durch die Abtsteinacher Gemeindevertreter gegenüber der damals neu gegründeten Bürgerinitiative gegen die Steinbruch-Erweiterung (BiSS). - Androhung einer Verleumdungsklage gegen eine kritische Journalistin durch den Abtsteinacher Bürgermeister. - Androhung gerichtlicher Schritte gegen Darstellungen auf der Homepage der Bürgerinitiative BiSS durch den Regierungspräsidenten. - Androhung von immensen Kosten bei Aufrechterhaltung berechtigter Widersprüche gegen den Genehmigungsbescheid zur Steinbruch-Erweiterung durch das Regierungspräsidium. - Beschwerde gegen RA Möller-Meinecke durch das Regierungspräsidium. Wer diese Entwicklung aufmerksam beobachtet hat, muss sich nun tatsächlich fragen, aus welchen Gründen hier von allen eingebundenen Behörden in erster Linie Abwehrstrategien verfolgt werden, anstatt sich mit den sachlichen Themen offen auseinander zu setzen. Allzu leicht könnte dem Beobachter in den Sinn kommen, dass es womöglich noch zu verharmlosend sei, nur von "Interessengleichheit" zu sprechen.
Rein formale Erfüllungsstrategie der Überwachungsbehörde In den vergangenen Monaten führte die BiSS einen umfangreichen Schriftverkehr mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt über die notwendige Einhaltung von Genehmigungsvoraussetzungen. Auf die Schriftsätze der BiSS mit
erheblichen begründeten Sachvorträgen erfolgte jeweils nach etlichen Wochen
Bearbeitungszeit eine rein formale Antwort.
Die aktuell letzte Antwort des Herrn Regierungspräsidenten erfolgte "prompt" nach zwei Monaten Bearbeitungszeit (das Datum des Schreibens wurde zurück versetzt) mit einer Ansammlung von weiteren formalen Aussagen:
Hier offenbart sich ein weiteres Glied einer unendlich langen Kette von Anzeichen einer rein formalen Erfüllungsstrategie der zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. Die Überwachung der Einhaltung von Genehmigungsauflagen durch das RP geschieht offenbar nicht nach unabhängigen, sachlichen Kriterien, sondern obliegt "allein der Überzeugung meiner Behörde" zum erheblichen Nachteil der betroffenen Menschen, zum erheblichen Nachteil von Natur und Landschaft und zum alleinigen wirtschaftlichen Vorteil der Steinbruch-Betreiberin.
Ein Gast des Gasthofs
„Zum Grünen Baum“ schrieb den folgenden Brief
Sehr
geehrter Herr Bürgermeister Reinhard, dieser Tage weilten meine Frau und ich als Gäste in Ihrer Gemeinde. Unsere Wanderungen entlang goldblühender Löwenzahnwiesen, vorbei an Rinderweiden und Pferdekoppeln, blühenden Obstbäumen und über sattgrüne Hügel mit dem Blick auf die herrliche Odenwaldlandschaft waren ein einziger Genuss! Passend dazu der freundliche Service und die gute Unterkunft im Gasthaus "Zum Grünen Baum" in Mackenheim und das Vogelkonzert am frühen Morgen!
Erschreckend aber und "wie die Faust aufs Auge" wirkte da die Information, dass
Sie bzw. Ihre Gemeinde Teile dieser wunderschönen Landschaft dem Steinbruchabbau
opfern wollen und werden.
Wir
freuten uns über Ihre engagierten Bürger in Mackenheim!
Die
Sorge der Bürger von Mackenheim um die Wohn- und Lebensqualität ihres Dorfes bei
einer Ausweitung des Steinbruchareals können wir sehr wohl nachvollziehen. Wir denken, wer sich in Mackenheim ansiedelt oder dort sein Haus baut, sucht und schätzt die erholsame Ruhe und ländliche Idylle des Ortes und die intakte Naturlandschaft; wir waren uns einig: Wenn der Gesteinsabbau näher zur Siedlung rückte, würden wir dort nicht wohnen wollen. Um uns ein Bild zu machen, unternahmen wir einen kurzen Abstecher zum Steinbruch, hörten und sahen uns den Betrieb an und waren recht betroffen über den riesigen Krater im Tal und bei der Vorstellung, dass dieser noch um viele Hektar vergrößert werden wird. Die Stippvisite vor unserer Abreise in Ober-Abtsteinach (auch im Info-Raum Ihres Rathauses) hinterließ gemischte Gefühle, um nicht zu sagen ungute: Hier der wirklich schmucke Zentralort eines kunstsinnigen, tüchtigen, modernen Gemeinwesens, dort ein eingemeindetes Dorf und Tal, deren Bewohner, Lebensinteressen und Landschaft auf der Strecke bleiben, weil man auf ihre Kosten Kasse macht. - Schade! Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich Ihnen dies so ungeschminkt schreibe. Sicher denken und empfinden auch andere Gäste so ähnlich, die sich nicht zu Wort melden. Auch darum halte ich es für richtig, zu schreiben und Sie und Ihre Gemeinde zu ermutigen und aufzufordern: Der Erhalt der intakten Naturlandschaft von Abtsteinach sollte bei Entscheidungen Ihrer Naturparkgemeinde kompromisslos an erster Stelle stehen! Auch in den Teilorten, schon des Gemeindefriedens willen. Naturpark-Erholungslandschaft und großflächig-lärmende Steinbruchzerstörungen vertragen sich nicht! Mit freundlichen Grüßen E.K.
Wir
danken diesem Gast für seinen ehrlichen und mutigen Einsatz
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