Pressemitteilung
36 vom 04.02.2016
  
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Mackenheim, den 04.02.2016 
PRESSEMITTEILUNG
 
 
Steinbrucherweiterung: 
Schnellverfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit nicht zulässig 
Mackenheim (BI). Die 
Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG (PWS) lud ein zu einer 
"Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung" 
im Zusammenhang mit der beabsichtigten erneuten Erweiterung des Mackenheimer 
Steinbruchs.  
Gleichzeitig stellte die PWS beim Regierungspräsidium Darmstadt den Antrag auf 
ein stark vereinfachtes und verkürztes Genehmigungsverfahren nach §16.2 
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)  ohne jede Beteiligung der 
Öffentlichkeit, also ohne eine Möglichkeit, Einwendungen zu erheben.  
Dieses widersprüchliche Vorgehen der 
Steinbruch-Betreiberin  
ist an Zynismus kaum zu überbieten.  
Der Änderungsantrag nach § 16, Abs. 2, BImSchG zielt auf 
eine Genehmigung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, d.h. auf ein 
abgekürztes Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, ohne 
Auslegung des Antrags und der zur Bewertung erforderlichen Unterlagen und damit 
auch ohne eine Möglichkeit für die direkt von den Auswirkungen betroffenen 
Menschen, nach sachlicher Prüfung Einwendungen zu erheben, bzw. rechtmäßig ihre 
Bedenken zu äußern. 
 
Nach §16.2 BImSchG kann auf eine öffentliche Bekanntmachung des 
Antrags und auf eine öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen nur dann 
verzichtet werden, wenn "erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die ... 
Schutzgüter ... nicht zu besorgen sind".  
Gerade dies ist jedoch durch die beantragten Erweiterungsmaßnahmen nicht 
sichergestellt.  
Insbesondere ergeben sich bei einer ersten Betrachtung des beantragten Vorhabens 
für die Bürgerinitiative BiSS folgende grundsätzliche Bedenken: 
 1   
Standsicherheit  
Bereits im derzeit bestehenden Abbauzustand im südlichen 
Erweiterungsgebiet kommt es wiederholt an unterschiedlichen Stellen der Süd- und 
Ostwand zu erheblichen Geländerutschungen infolge nicht fachgerecht ausgeführter 
und ungeeignet steiler Böschungsneigung sowie fehlender Bermenstruktur (siehe 
Fotos vom 21.11.2015).  
Bei einer Vertiefung der Abbausohle um weitere 60 m ergibt sich ein erhebliches 
zusätzliches Risikopotenzial bezogen auf die Einhaltung der im 
Genehmigungsbescheid festgelegten Arealgrenzen und vor allem auch im Hinblick 
auf die Arbeitssicherheit bei allen Arbeiten im Gefährdungsbereich der 
offensichtlich instabilen Abbauwände.  
 2   
Erschütterung durch Sprengungen  
Im Gegensatz zu den bisherigen Sprengungen an frei stehenden Wänden 
mit einer freien Auswurfseite wird bei den nun vorgesehenen Sprengungen in die 
Tiefe der gesamte Explosionsdruck als Druckwelle in die anstehende 
Gesteinsformation eingeleitet. Diese ungleich stärkere Druckwelle erreicht dann 
über die Gesteinslage die sehr nahen Wohngebiete.  
Dadurch und durch den geplanten kürzeren Abstand zu exponierten Wohnlagen  ist eine noch 
wesentlich höhere Beeinflussung durch Sprengerschütterungen zu erwarten, als 
dies bisher bereits der Fall ist.  
Auch die Standsicherheit des großen Eisenbahnviadukts, dessen Fundamente in 
unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Tiefensprengungen liegen, ist aus 
Sicht der BiSS in höchstem Maße gefährdet. 
 3   
Lärm- und Staubimmissionen 
Bereits nach den Prognosegutachten zur Süderweiterung sind einige 
exponierte Wohnlagen Mackenheims stark von Lärm- und Staubimmissionen betroffen.
 
Da mit der geplanten Vertiefung des gesamten Abbauareals der Abstand zwischen 
Abbaugebiet und Wohngebiet gegenüber den Arbeiten in der Süderweiterung 
teilweise noch halbiert wird, muss dort mit einer erheblichen Erhöhung der 
Beeinflussung durch Lärm- und Staubimmissionen gerechnet werden. Eine 
Überschreitung der Grenzwerte ist bei unveränderten Randbedingungen in den 
Prognosen nicht mehr auszuschließen.   
4   LKW-Verkehr
 
Zusätzlich zu den abfahrenden Transporten aus dem Steinbruch soll  Bauschutt zur 
Verfüllung der geplanten Vertiefung des Areals angeliefert werden. Dadurch wird 
sich der LKW-Verkehr in den angrenzenden Ortschaften, insbesondere Mörlenbach 
und Weiher, drastisch erhöhen und die ohnehin unerträgliche tägliche 
Verkehrsbelastung noch vervielfachen. 
Durch die von der PWS beantragten Erweiterungsmaßnahmen 
sind damit durchaus zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die 
Gesundheit und Lebensqualität der betroffenen Menschen sowie auf Natur, Bauwerke 
und Landschaft zu befürchten. Nach den Bestimmungen des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist daher ein verkürztes Verfahren nach §16.2 
nicht zulässig.  
Das geplante Erweiterungsvorhaben erfordert wegen dieser 
zusätzlichen neuen Risiken ein transparentes Genehmigungsverfahren mit 
rechtmäßiger Beteiligung der von den Auswirkungen betroffenen Menschen. 
 In 
einem entsprechenden Schreiben vom 28.11.2015 an die Genehmigungsbehörde, das 
Regierungspräsidium Darmstadt, wurden deshalb von der BiSS die ernsten Bedenken 
zu dem beantragten Schnellverfahren dargelegt und stattdessen ein transparentes 
Genehmigungsverfahren nach § 10 bzw. 16.1 BImSchG mit rechtmäßiger Beteiligung 
der betroffenen Menschen und öffentlicher Stellen eingefordert.  
  
 
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