Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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Gelände

 

Nach den Plänen der Porphyrwerke soll das heutige Abbaugebiet des Steinbruchs in südlicher Richtung zwischen der Vöckelsbacher Grenze und dem Friedhof der Familie Berghegger durchgebrochen und bis zu dem Verbindungsweg zwischen Bauernhof Berghegger und Vöckelsbach, d.h. in Richtung Mackenheimer Wohngebiet, erweitert werden.  

Diese Fläche betrifft ca. 4,2 ha Forst- ("Waldbereich, Bestand") und ca. 3,2 ha Wiesenfläche ("Bereich für Landschaftsnutzung und -pflege"), also insgesamt ein Gelände von ca. 7,4 ha des Landschaftsschutzgebietes Bergstraße-Odenwald.

Der betroffene Waldbereich mit Quellbereich und Bachlauf in seiner herausragenden Schutzfunktion wird vom Hessischen Forstamt Wald-Michelbach als ökonomisch und vor allem ökologisch äußerst hochwertig eingestuft und dient zudem als Wildbrücke zwischen den Vöckelsbacher und den Mackenheimer Waldgebieten (Biotop-Vernetzung).  

Die ökologische Besonderheit des feuchten Waldgebietes "Finsterklingen" ist gekennzeichnet durch seinen sehr alten Baumbestand und seine biologische Vielfalt in seiner Funktion als Quartierstandort und zur Nahrungssuche für eine Vielzahl von besonders geschützten Lebewesen und Lebensgemeinschaften.

In diesem Waldbiotop wurde eine große Anzahl besonders geschützter, prioritärer und nach FFH-Richtlinie streng zu schützender Lebewesen nachgewiesen (z.B. alle Fledermausarten).  

Im Rahmen verantwortungsbewussten Handelns in Politik und Verwaltung müsste dieses Gebiet als besonderes Schutzgebiet zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume im Sinne der Richtlinien des Europäischen Rates ausgewiesen werden (92/43/EWG).

Stattdessen wird von den zuständigen Behörden mit der Erteilung der Genehmigung zu dieser Steinbruch-Erweiterung und damit zur unwiederbringlichen Zerstörung dieses Ökosystems den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerin klar und zielgerichtet Vorrang eingeräumt. 

Der Regionalplan "Südhessen 2000" beschränkte das Abbaugebiet des Steinbruchs auf eine Fläche von 10 ha. In den im Flächennutzungsplan der Gemeinde Abtsteinach integrierten aktuellen gültigen Landschaftsplänen wird das geplante Erweiterungsgebiet explizit aufgeführt als "Korridor zur linearen Biotopvernetzung" mit dem landespflegerischen Ziel "keine Zerschneidung, keine Bebauung". Das bestehende Abbaugebiet wird eindeutig dargestellt mit dem Planungsziel "keine Erweiterung, Renaturierung" (Plan "Schutzgebiete / Restriktionen"). 

Ebenfalls im aktuellen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Abtsteinach heißt es: "Einzige Besonderheit auf der Gemarkung ist der Gesteinsabbau im Nordteil an der Gemarkungsgrenze zu Vöckelsbach .... Welche Dimensionen dieser Abbau angenommen hat, zeigt ein Vergleich der Karten. Das Abbauende ist heute jedoch absehbar und auf der Gemarkung Abtsteinach fast schon vollzogen .... ". 

Der Antrag der Gemeinde Abtsteinach auf Abweichung beinhaltete im groben Gegensatz zu diesen Festlegungen eine Ausweitung gegenüber den Zielen der damals noch jungen Raumordnungsplanung um 75%.  

Dieses Gebiet soll in einer Zeit von ca. 10 bis 12 Jahren abgebaut werden. Unter Berücksichtigung der Material-Zulieferungen aus dem Steinbruch in Mengelbach ergibt sich eine weitere Betriebsphase von über 20 bis 25 Jahren.

Der Abstand zu den Wohngebieten wird dabei um durchschnittlich 350 m verringert werden. Der kürzeste Abstand zu vorhandenen Wohnungen soll auf ca. 180 m schrumpfen.

 

 

 

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