Bürgerinitiative

            gegen die Erweiterung

                                            des Mackenheimer Steinbruchs

*** 18 JAHRE BiSS ***    *** 18 JAHRE KAMPF GEGEN BEHÖRDENWILLKÜR ***    *** ENGAGIERT GEGEN LUG UND TRUG ***    *** ENGAGIERT FÜR NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ ***
 

 

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BiSS-CHRONIK

 

März 2001:    Probebohrungen auf dem Gelände der Erweiterungsplanungen.
Die betroffenen Bürger in den nahegelegenen Wohngebieten sind ahnungslos.

 

Mai 2001:    Kontaktaufnahme der Porphyrwerke mit der Gemeindeverwaltung Abtsteinach wegen des Erweiterungs-Vorhabens am 16.05.01.
Informationsveranstaltung am 31.05.01 im Steinbruch mit Vorstellung der Erweiterungspläne durch die Porphyrwerke gegenüber Gemeindevertretern sowie den Vertretern verschiedener, bei einem eventuellen Genehmigungsverfahren tangierten Behörden.
Eine offene Information der Bevölkerung über die geplanten Maßnahmen findet nicht statt.
Die betroffenen Bürger in den nahegelegenen Wohngebieten bleiben weiterhin ahnungslos.
 

Juni 2001:    Information an den Gemeindevorstand (05.06.01) und die Gemeindevertretung (19.06.01) durch den Bürgermeister.
In einem Bericht in der OZ vom 22.06.01 wird Bürgermeister Reinhard aus einer Gemeindevertreter-Sitzung zitiert: "... Da der Bereich in einer Senke liege, sei mit Lärmbelästigungen kaum zu rechnen, der eher minderwertige Wald und die landwirtschaftlich genutzte Fläche stelle sicher auch kein Problem dar. Dem Steinbruch solle daher ... der erforderliche Spielraum verschafft werden".
Die Gemeindevertreter beschlossen, zunächst eine Ortsbesichtigung vorzunehmen.
Eine offene Information der direkt betroffenen Bürger über die geplanten Maßnahmen findet noch immer nicht statt.
 

Juli 2001:    Gemeinsame Ortsbegehung durch Mitglieder aus Gemeindevorstand und Gemeindevertretung am 12.07.01.
 

Aug. 2001:    Beschluss in einer Gemeindevorstands-Sitzung (nicht öffentlich, kein Punkt der mit der Einladung versandten Tagesordnung) am 07.08.01, das Abweichungsverfahren für die Änderung des regionalen Raumordnungsplans einzuleiten und somit der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG die Möglichkeit zu eröffnen, ein Genehmigungsverfahren zur Steinbruch-Erweiterung auf Mackenheimer Gebiet einzuleiten.

Antrag der Gemeinde Abtsteinach an das RP am 13.08.01 auf Abweichung vom Regionalen Raumordnungsplan gemäß § 9 HLPG.

Eine offene Information über die geplanten Maßnahmen findet noch immer nicht statt. Die direkt betroffenen Bürger in den nahegelegenen Wohngebieten bleiben weiterhin ahnungslos.

Eine Sitzung der Gemeindevertretung zur eingehenden Erörterung aller Auswirkungen auf Umwelt, Landschaftsbild, Naturschutz und Lebensqualität der betroffenen Bürger mit entsprechender Wertung und eine Abstimmung der Gemeindevertreter hat dazu bis zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden.
Es liegt inzwischen aus der Gemeindevertretersitzung am 17.08.2001 wohl lediglich eine nachträgliche "zustimmende Kenntnisnahme“ im Rahmen des Berichtes des Bürgermeisters vor, der routinemäßig zu Beginn jeder Gemeindevertreter-Sitzung durch den Bürgermeister verlesen wird.

 

Sept. 2001:    Verschiedene Presseberichte über die Stellungnahme der Mörlenbacher Gemeindegremien und der Ortsbeiräte von Weiher und Vöckelsbach zu dem Änderungsverfahren.
 

Okt. 2001:    Erste offene Diskussionen in der Mackenheimer Bevölkerung.
Erster Leserbrief in der OZ vom 17.10.01 ("Wir sind nur Gast").

Schriftliche Stellungnahme des Abtsteinacher Bürgermeisters zu diesem relativ harmlos formulierten  Leserbrief am 19.10.01 an die Presse und an alle Mitglieder der Abtsteinacher Gemeindegremien ("... unqualifizierte Äußerungen eines Mackenheimer Bürgers, in der Person des Herrn Ralf Eschmann ... ").
Schreiben des Abtsteinacher Bürgermeisters an alle Mackenheimer Haushalte mit gleichlautenden persönlichen Angriffen gegen den Autor des Leserbriefs vom 17.10.01.

Dieses Vorgehen des Abtsteinacher Bürgermeisters erscheint den Einwohnern Mackenheims in hohem Maße unangemessen und überzogen.
Bei einigen kritischen Bürgern wird dadurch die Neugier nach den offenbar noch verborgenen Hintergründen geweckt und sie machen sich auf die Suche ... ... ! !!

Erster kritischer Bericht in der OZ am 20.10.01 ("Mackenheimer Bürger fühlen sich überrumpelt").

Unterschriftensammlung gegen die Steinbruch-Erweiterung.
Übergabe der Unterschriften an den Bürgermeister am 24.10.01 und an den Regierungspräsidenten am 01.11.01.
(Die Anzahl der Gegnerschaft repräsentiert etwa 2/3 der erwachsenen Einwohner und gleichzeitig ca. 75% aller befragten Bürger Mackenheims).

Beschluss einiger Bürger zu einem Informationsabend für die Einwohner Mackenheims am 26.10.01.

Informationsabend von Mackenheimer Bürgern für die Bürger Mackenheims am 26.10.01 zur Darstellung der Steinbruch-Erweiterungspläne und der bereits eingeleiteten Schritte.
Abstimmung unter den Anwesenden zur Gründung einer Bürgerinitiative.

Konstituierende Sitzung der Bürgerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs am 26.10.01 im Anschluss an den Informationsabend. Wahl eines Sprecherausschusses und dessen Vorsitzender.

Informationsblatt des Bürgermeisters vom 26.10.01 an alle Mackenheimer Haushalte mit Hinweis auf die "unsachlichen und falschen Darstellungen" im Rahmen der Gründung der Bürgerinitiative und Ankündigung einer Informationsveranstaltung zur Steinbruch-Erweiterung am 14.11.01. (Ganze 6 Monate nach der Information der Porphyrwerke an die Gemeindeverwaltung über die Erweiterungsabsichten und ganze 3 Monate nach dem Beschluss des Gemeindevorstands zur Einleitung eines Änderungsverfahrens zur regionalen Raumordnung!).

Entwurf des BI-Logos auf Briefkopf und Veröffentlichungen
(BiSS = Bürgerinitiative Steinbruch Stop).

Beschluss des BiSS-Sprecherausschusses zu regelmäßigen wöchentlichen Ausschuss-Sitzungen (Donnerstags 19.00 h bei Fam. Eschmann) und zum regelmäßigen Besuch aller öffentlichen Sitzungen der gemeindlichen Gremien Abtsteinachs.

 

Nov. 2001:    Gemeinsame Ortsbegehung der BiSS zur Besichtigung des geplanten Abbau-Geländes am 03.11.01.

Zufällig gleichzeitige Ortsbegehung der SPD-Fraktion, um sich über das Ausmaß der Erweiterung kundig zu machen. Aussage des Fraktionsvorsitzenden Willy Schröder am 17.11.2001 in der Presse: "
Die Fraktionen befinden sich noch am Anfang des Entscheidungsprozesses" ... "sie müssen erst alles in Erfahrung bringen".

Verschiedene Schreiben der BiSS an die Abtsteinacher Gemeindegremien, den Landrat des Kreises Bergstraße und den Regierungspräsidenten mit dem Antrag auf Beteiligung der BI bei allen Diskussionen und Entscheidungsfindungen im Zusammenhang mit der Steinbruch-Erweiterung.

Sehr ausführliche Darstellung und Begründung der Anliegen der BiSS an die Abtsteinacher Gemeindegremien am 01.11.01 mit der Aufforderung, den Antrag auf ein Abweichungs-Verfahren zur Änderung des regionalen Raumordnungsplans zurück zu nehmen.

Zahlreiche Schreiben der BiSS mit ausführlicher Darstellung und Begründung an den Landrat, die Kreistagsfraktionen, den Regierungspräsidenten, die Mitglieder des Kreises Bergstraße in der Regionalversammlung, die Oberste Naturschutzbehörde im Hessischen Innenministerium, sowie an eine Reihe von politischen Ansprechpartnern in Bund, Land, Kreis und einschlägigen Verbänden.

Vielfältige Gespräche und Kontaktaufnahmen der BiSS mit Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Verbänden mit Erläuterung der Anliegen der BI und Bitte um Unterstützung.

Bürgerversammlung am 14.11.01 in Mackenheim mit erster offizieller Erläuterung der Planungen durch den Abtsteinacher Bürgermeister Rolf Reinhard und die Herren Riebenich (VST Basalt AG) und Dickmeis (Techn. Leiter PWS).

Bereitschaft weiterer Bürger zur Sammlung von Unterschriften gegen die Steinbruch-Erweiterung.

Informations- und Koordinations-Sitzung der BiSS-Mitglieder am 22.11.2001 im Gasthaus "Zum Grünen Baum".

Beschlussvorlage des RP mit positiver Entscheidungs-Empfehlung an die Regionalversammlung Südhessen.

Besuch des Fraktionsvorsitzenden der FDP-Fraktion im Kreistag des Kreises Bergstrasse, Herr Frank Sürmann, beim Sprecherausschuss der BiSS am 28.11.01 und 06.12.01.

 

Dez. 2001:    BiSS-Info Nr. 1 mit Darstellung der bisherigen Abläufe und Aktivitäten.

Laufende spontane Unterschriftensammlungen gegen die Steinbruch-Erweiterung in Weiher, Mörlenbach und weiteren betroffenen Ortsteilen.
Schrittweise Übergabe der Unterschriften an das RP.

Schreiben der BiSS an 30 Mitglieder der Regionalversammlung mit Stellungnahme der BiSS zu der Beschlussvorlage des RP.

Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung Südhessen am 07.12.2001, Abstimmung mehrheitlich gegen den Antrag der Gemeinde Abtsteinach auf Abweichung vom Regionalplan.

Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 14.12.2001, Absetzen des Tagesordnungspunktes "...Erweiterung des Steinbruchs Abtsteinach, Ortsteil Mackenheim ..." von der Tagesordnung.
Vertagung dieses Punktes auf Bitte der Gemeinde Abtsteinach ("...nachdem bekannt geworden war, dass sich die rot-grüne Mehrheit in dem Gremium wohl gegen das Abweichungsverfahren aussprechen werde." - OZ vom 15.12.01),
Beschluss zu einer Ortsbesichtigung im Januar 2002 durch Mitglieder der Regionalversammlung.

Schreiben der BiSS an 30 Mitglieder der Regionalversammlung mit Bitte um Beteiligung an der Ortsbesichtigung.

Ablehnung einer Anzeige der BiSS im "Hardbergboten" mit Weihnachtsgrüßen und guten Wünschen zum Jahreswechsel durch den Herausgeber (GVo).
Deshalb: Verteilen von BiSS-Flugblättern mit guten Wünschen zum Jahreswechsel in allen Abtsteinacher Ortsteilen.

Schreiben der BiSS an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages mit detaillierter Darstellung der Situation, der Argumente der BiSS und Bitte um Unterstützung.

Bilanz der BiSS-Aktivitäten zum Jahresende 2001:

-          Ca. 140 Schreiben an Verwaltung, Politik, Behörden und Verbände,

-          9 eigene Pressemitteilungen, die in der OZ und in der SüPo
            veröffentlicht wurden,

-          über 80 Einzelbeiträge in der lokalen Presse (OZ und SüPo)
            als Berichte, Kommentare, Leserzuschriften usw.
            zum Thema Steinbruch-Erweiterung seit dem ersten Leserbrief
            aus Mackenheim am 17.10.01,

-          Mehrere Berichterstattungen im Hessischen Rundfunk und im
            Hessischen Fernsehen.

 

Jan. 2002:    Fachvortrag "Die Landschaft als lebender Organismus" von Dr. Ing. Peter Fischer, Architekt, Erdheiler, Geomant und Schamane aus Wien
am 24.01.2002 im Gasthaus "zum Grünen Baum" in Mackenheim mit anschließender Diskussion zum Thema Steinbruch-Erweiterung.

Heftige Diskussionen mit BiSS-Beiträgen in der Presse um die Zahl der gefährdeten Arbeitsplätze
(Angabe von PWS und IG Bau : bis zu 150 (!)).

Besichtigungsveranstaltung der PWS am 26.01.2002 im Steinbruch Mackenheim mit Vortrag des Herrn Dickmeis und vielfältigen Diskussionen mit Angehörigen der BiSS.

 

Feb. 2002:    BiSS-Info Nr. 2 mit Gegenüberstellung häufig benutzter Argumente und Gegenargumente zur Steinbruch-Erweiterung.

Ortsbesichtigung durch Mitglieder des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung Südhessen am 14.02.2002 mit Vortrag des Herrn Dickmeis, Erläuterung der Richtigkeit des Antragverfahrens der Abtsteinacher Gemeindegremien durch Bgm. Rolf Reinhard, Redebeitrag des Gewerkschaftssekretärs der IG Bau und Vortrag der Argumente der BiSS durch Marlies Eschmann. Anwesenheit des Regierungspräsidenten Dieke!

Sitzung des Haupt- und Planungsausschusses am 15.02.2002 in Frankfurt,
Beschlussvorlage an die Regionalversammlung mit Empfehlung zur Zustimmung zur Abweichung zugunsten der Steinbruch-Erweiterung (Abstimmungsergebnis: Zustimmung = CDU, SPD; Ablehnung = GRÜNE).

Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 22.02.2002 in Frankfurt,
Zustimmung zur Abweichung vom Regionalplan zugunsten der Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim (Abstimmungsergebnis: Zustimmung = CDU, SPD; Ablehnung = GRÜNE), zusätzliche Auflage: Breiterer Waldstreifen zur Abschirmung südlich der Erweiterung.

Anzeige von BiSS-Mitgliedern an die Steinbruchüberwachung des RP wegen Abweichungen des Steinbruchbetriebes von der genehmigten Abbauweise (fehlende Terrassen und Rampen).

 

März 2002:    Informations- und Koordinations-Sitzung der BiSS-Mitglieder am 21.03.2002 im Gasthaus "Zum Grünen Baum".
 

April 2002:    Akteneinsicht durch die BiSS im Regierungspräsidium Darmstadt am 04.04.2002 zur Sichtung der Antrags- und Genehmigungsunterlagen zur Genehmigung von 1997.

Festlegung der im Genehmigungsverfahren nach BImSchG von der Antragstellerin vorzulegenden Unterlagen und Informationen in einer Besprechung am 23.04.2002 unter Beteiligung verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange (z.B. auch Gemeinde Abtsteinach).

BiSS-Info Nr. 3 mit Spendenaufruf.

 

Mai 2002:    Beschaffung der Auflistung der im Genehmigungsverfahren vorzulegenden Unterlagen beim RP. Auflagen der Regionalversammlung bzgl. Aufforstung eines Schutzwaldes südlich des Erweiterungsgebietes und bzgl. Errichtung einer LKW-Reifenwaschanlage fehlen bzw. wurden nur stark abgeschwächt berücksichtigt.

1. Flugblattaktion in allen Ortsteilen Abtsteinachs zur Steinbruch-Erweiterung.

 

Juni 2002:    2. Flugblattaktion in allen Ortsteilen Abtsteinachs zu den Befürchtungen und Forderungen der BiSS.
 

Juli / Aug. 2002:    Umfangreicher Schriftverkehr der BiSS mit den Fraktionen und dem Haupt- und Planungsausschuss der Regionalversammlung bezüglich der Behandlung von Auflagen, die von der Regionalversammlung mit der Zustimmung zur Abweichung vom Regionalplan verknüpft waren (z.B. Aufforstung, Reifenwaschanlage).

Schreiben der BiSS an alle Mitglieder der Abtsteinacher Gemeindevertretung mit Erläuterung des abgelaufenen Verfahrens und Hinweis auf die persönliche Verantwortung der Mandatsträger.

 

Sept. 2002:    “Fund“ einer Sammlung von Kopien des Schriftverkehrs zwischen der PWS und verschiedenen Behörden z.B. zur Lage der erforderlichen Ersatzaufforstungen für den mit der Steinbruch-Erweiterung wegfallenden Schutzwald. Information über konkrete Planungen der PWS, diese Ersatzaufforstungen in Fürth/Odw. zu veranlassen.

Schreiben der BiSS an alle Fraktionen der Regionalversammlung Südhessen mit Hinweis auf den beabsichtigten Verstoß gegen die entsprechende Auflage mit der die Zustimmung der RVS zur Zielabweichung zugunsten der Steinbruch-Erweiterung verbunden war.

Schreiben der BiSS an 14 beteiligte Behörden und Verbände mit Hinweis auf diesen Tatbestand und mit der dringenden Aufforderung, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BimSchG und bei der Stellungnahme zum neu erstellten Flächennutzungsplan der Gemeinde Abtsteinach für eine Aufforstung südlich und südöstlich der Erweiterungsfläche zu sorgen zum Schutz der Mackenheimer Wohngebiete gegen Lärm und Staub.

BiSS-Info Nr. 4 mit Erläuterungen zum aktuellen Schriftverkehr zwischen der BiSS und dem Abtsteinacher Bürgermeister.

 

Okt. 2002:    Anzeige durch BiSS-Mitglieder beim Staatlichen Umweltamt wegen Abladens von Bauschutt (z.B. Straßendeckenmaterial) auf dem Steinbruchgelände.

Informations- und Koordinations-Sitzung der BiSS-Mitglieder am 30.10.2002 im Gasthaus "Zum Grünen Baum".

Anbringen eines beleuchteten Schaukastens gegenüber Gasthof "Zum Grünen Baum" mit Informationen der BiSS.
 

Nov. 2002:    Diverse Leserbriefe von BiSS-Mitgliedern zu der geplanten Reifenwaschanlage der PWS.

BiSS-Info Nr. 5 mit vergleichenden Betrachtungen zum Verhalten von Mandatsträgern.

3. Flugblattaktion in allen Ortsteilen Abtsteinachs mit vergleichenden Betrachtungen zum Verhalten von Mandatsträgern.

Aufstellen von Protestschildern am Straßenrand und am Parkplatz des Gasthofes "Zum Grünen Baum" mit "STEINBRUCH STOP", "MACKENHEIM MUSS LEBEN".

 

Dez. 2002:    Schreiben der BiSS an den Hessischen Rundfunk, HR3-TV, Redaktion -"Service Natur" mit umfangreichem Informationsmaterial zur Steinbruch-Erweiterung in Mackenheim.

Vergeblicher Versuch zur Kontaktaufnahme zu dem neuen Forstamtsleiter in Wald-Michelbach, Herrn Dr. Block.

Antwort des Petitionsausschusses der Hessischen Landesregierung auf die BiSS-Petition vom 27.12.2001 mit der lapidaren Darstellung der bekannten Abläufe und Erläuterungen zur bekannten Rechtslage.

Anzeige mit Weihnachtsgrüßen der BiSS im Hardbergboten und in der Odenwälder Zeitung.

 

Jan. 2003:    Erneute Aufforderung durch die BiSS an den Petitionsausschuss, sich gewissenhafter mit den geschilderten Problemen auseinanderzusetzen.
Ergebnis: Formal begründete Absage.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Ortslage Mackenheim" in Abtsteinach.
Aufforderung durch die BiSS an die betroffenen Bürger, bezüglich einer Änderung der Einstufung "allgemeines Wohngebiet" in "reines Wohngebiet" Einsprüche zu formulieren (Grund: Herabstufung des zulässigen Lärmpegels).

 

Feb. 2003:    Sammlung von Einsprüchen zum Bebauungsplan "Ortslage Mackenheim" mit Wunsch nach der Einstufung "reines Wohngebiet" der Wohnlage "Im Gräben" und Übergabe an die Gemeindeverwaltung.

Diverse Leserbriefe von BiSS-Mitgliedern zu Veröffentlichungen des Abtsteinacher SPD-Ortsvereins.

Fertigstellung der LKW-Reifenwaschanlage der PWS.

 

März 2003:    Kontaktaufnahme eines HR3-Redakteurs zur BiSS mit der Ankündigung zu einem Beitrag in "Service Natur" über die geplante Mackenheimer Steinbruch-Erweiterung.
Zusendung von weiterem Informationsmaterial an HR3, Herrn Dr. Fronemann.

Aufnahmen in Mackenheim durch ein HR3-Fernsehteam mit Interview des Abtsteinacher Bürgermeisters und mit Redebeiträgen von Mitgliedern der BiSS am 17.03.2003.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Abtsteinacher Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vom 17.03. bis 17.04.2003.
Mehrmalige stundenlange Einsichtnahme in den Planentwurf und die umfangreichen Erläuterungen. Ergebnis:
Darstellung des südlichen Steinbruch-Erweiterungsgebietes im Planentwurf, explizite Ablehnung der Gemeinde Abtsteinach zu einer Ersatzaufforstung vor Ort wegen "Schonung des Offenlandes" und damit Verstoß gegen eine entsprechende Auflage der Regionalversammlung, mit der die Genehmigung zur Zielabweichung vom 22.02.2002 verbunden war.

BiSS-Info Nr. 6 zur Offenlegung des Planentwurfs zum Flächennutzungsplan Abtsteinachs. Darstellung des Sachverhalts und Formulierungshilfen für entsprechende Einsprüche der Mackenheimer Ortsbevölkerung.

 

April 2003:    Erneutes Schreiben der BiSS an die Fraktionen der Regionalversammlung Südhessen mit Hinweis auf den Flächennutzungsplan-Entwurf der Gemeinde Abtsteinach mit Verstoß gegen die Auflage der RVS zur Aufforstung vor Ort.

Entsprechende Informationsschreiben der BiSS an verschiedene "Träger öffentlicher Belange" (Ob. Naturschutzbeh., BUND, NABU usw.) sowie an die Ortsbeiräte der Nachbargemeinde (Vöckelsbach, Weiher, Mörlenbach) mit der Bitte, entsprechende Einsprüche gegen den Abtsteinacher Planentwurf geltend zu machen.

Ca. 20 schriftliche Einsprüche auf Basis der BiSS-Textvorschläge mit Unterschriften von insgesamt 35 Haushalten (35 von 59 entsprechend ca. 60%) gegen die Ausweisung des südlichen Steinbruch-Erweiterungsgebietes im FNP bzw. gegen die Ablehnung zur Aufforstung eines Schutzwaldes um das Abbaugebiet; Übergabe an die Gemeindeverwaltung.

BiSS-Info Nr. 7 mit Hinweis auf die HR3-Sendung "Service Natur".

Sendung des Beitrags zur Mackenheimer Steinbruch-Erweiterung in der Sendereihe "Service Natur" im HR3-TV am 12.04. und 14.04.2003; vielfältiges positives Echo in der Bevölkerung der Region zur Arbeit der BiSS und gegen das Erweiterungsvorhaben.

 

Mai bis Aug. 2003:    Weiterhin regelmäßige Sitzungen des BiSS-Sprecherausschusses bei Fam. Eschmann;
regelmäßiger Besuch aller öffentlichen Sitzungen der Abtsteinacher Gemeindevertretung und des Bauausschusses.

Anfertigung von Autoaufklebern und Buttons mit dem BiSS-Logo.

 

Sept. 2003:    Amtliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt zur öffentlichen Auslegung (06.10.-05.11.03) der Antragsunterlagen der PWS zur Erteilung einer Genehmigung nach BImSchG für:
1.         Erweiterung des Abbaugeländes um 7,4 ha nach Süden
            (Verringerung des Abstandes zu unseren Wohnungen),
2.         Erhöhung der Abbaurate von derzeit 350.000 Tonnen auf
            600.000 Tonnen Gestein pro Jahr (Verdoppelung der Sprengungen) und
3.         Verlegung des Sprengstofflagers.

Informationsblatt der BiSS mit Hinweis aus die Offenlegung und mit der Aufforderung an die Mackenheimer Ortsbevölkerung zur Einsichtnahme und zur Formulierung von Einsprüchen.
 

Okt. 2003:    Verschiedene Presseberichte der BiSS zum Abtsteinacher Flächennutzungsplan und zum Genehmigungsverfahren in der OZ und im Starkenburger Echo.

Auf einer Bürgerversammlung in Abtsteinach zum Flächennutzungsplan erklären die Sprecher aller Fraktionen, dass die Einsprüche aus der Mackenheimer Bevölkerung zum FNP (vom April 2003) bisher von der Gemeindeverwaltung noch nicht an die Gemeindevertreter weitergeleitet wurden.

BiSS-Info Nr. 8 und Nr. 9 mit Hinweis auf die Offenlegung der Genehmigungsunterlagen und das Einspruchsverfahren.

Intensives Studium der Antragsunterlagen zur Genehmigung nach BImSchG
(über 500 Seiten Erläuterungen, Gutachten, Zeichnungen usw.).

Einladung an den Sprecherausschuss der BiSS zu einer Fraktionssitzung der SPD (Einladung erfolgte am späten Abend vor dem Sitzungstag!).
Vortrag der wichtigsten Anliegen der BiSS.
Anregung zu entsprechenden Auflagen-Empfehlungen, mit denen das Einverständnis der Gemeindevertretung zu verbinden ist.

Sitzung des Bauausschusses der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 30.10.2003 zum Thema "Steinbruch Mackenheim" (FNP und Antragsunterlagen zur Genehmigung nach BImSchG).
Vorschlag der SPD-Fraktion zu Auflagen-Empfehlungen wurde als Vorschlag des Bauausschusses aufgenommen.

Schreiben der BiSS an die Fraktionen der Gemeindevertretung mit Text-Vorschlägen zur Konkretisierung der Auflagen-Empfehlungen.

 

Nov. 2003:    Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 06.11.2003.
Einstimmige Erklärung des "Einvernehmens" mit der beantragten Steinbruch-Erweiterung, der Erhöhung der Abbaurate auf 600.000 t/a und der Verlagerung des Sprengstofflagers, verbunden mit der Auflagen-Empfehlung aus der Vorlage des Bauausschusses und Verweis auf die "Einwendungen der betroffenen Bürger".
Auflagen-Empfehlungen:
            -           Emissionsminderung entsprechend Stand der Technik,
            -           Bohrungen und Sprengungen nicht nach 18.00 h,
            -           Beweissicherungsmaßnahmen an Wohngebäuden,
            -           Schutzaufforstung sofort nach Genehmigung,
            -           Verbreiterung des östlichen Schutzgürtels um 10 m.

Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 21.11.2003.
Behandlung aller Einsprüche zum Flächennutzungsplan.
Übergehen der 20 Einsprüche der Mackenheimer Bevölkerung, da sie nichts mit dem Flächennutzungsplan, sondern mit dem Genehmigungsverfahren zur Steinbruch-Erweiterung zu tun hätten, Verweis dieser Einsprüche an das RP.

BiSS-Info Nr. 10 zum Genehmigungsverfahren und gleichzeitig Verteilung von Formulierungsvorschlägen der BiSS an interessierte Bürger Mackenheims für die Erstellung von eigenen Einwendungen.

Ausarbeitung einer sehr detaillierten Stellungnahme der BiSS zu den Antragsunterlagen der PWS.
Spezielle Einwendungen zu den Themen
            -           Autorisierung,
            -           politische Aspekte, rechtliche Wertung des Verfahrensablaufs,
            -           Schutzgut Mensch (Lärm, Erschütterungen, Verkehr),
            -           Schutzgut Tiere, Pflanzen,
            -           Schutzgut Boden, Wasser,
            -           Schutzgut Luft, Klima (Staubemissionen),
            -           Schutzgut Landschaft,
            -           Schutzgut Erholung,
            -           Schutzgut Wohnungen, privates Eigentum,
            -           Schutzgut Kultur,
            -           Auflagen-Empfehlungen
mit umfangreichem Farbbildmaterial als Anhang und 14 Auflagen-Empfehlungen.

Zusammenstellung von 24 schriftlichen Einwendungen aus der Mackenheimer und Vöckelsbacher Ortsbevölkerung zu den Antragsunterlagen der PWS auf Basis der BiSS-Textvorschläge, teilweise ergänzt mit weiteren Unterschriftensammlungen.

Persönliche Übergabe aller Einwendungen der BiSS und der Mackenheimer Einwohner an das Staatliche Umweltamt im Regierungspräsidium Darmstadt am 17.11.2003 gegen Empfangsbescheinigung. Später oft zitierte Aussage des Bearbeiters im RP: "Wir sind doch hier nicht in Timbuktu".

Verschiedene Presseberichte der BiSS und Leserbriefe in der OZ und im Starkenburger Echo.

Informations- und Koordinations-Sitzung der BiSS-Mitglieder am 27.11.2003 im Gasthaus "Zum Grünen Baum". Vorstellung der BiSS-Einwendungen zu den Antragsunterlagen der PWS und Vorbereitung für den Erörterungstermin.

 

Dez. 2003:    Anzeige mit Weihnachtsgrüßen der BiSS im Hardbergboten und in der Odenwälder Zeitung.

2. Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Abtsteinacher Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan.
Einsichtnahme in den geänderten Planentwurf und die zugehörigen Erläuterungen.
Ergebnis:
Nach wie vor vielfache Widersprüche zwischen dem Landschaftsplan und dem Flächennutzungsplan. Eingezeichnete Waldzone mit maximal 30 m Breite als Sichtschutz zum Steinbruch-Erweiterungsgebiet.

BiSS-Einspruch zum Flächennutzungsplan wegen zu schmaler Ausdehnung des anzupflanzenden Schutzwaldes.

BiSS-Info Nr. 11 mit der Aufforderung zur Teilnahme am Erörterungstermin zu den Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG.


Erörterungstermin zu den Einwänden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BimSchG am 17.12.2003, ab 10.00 h, im Jugendheim, Ober-Abtsteinach.
Öffentliche Erörterung aller eingereichten Einwendungen mit den Einwendern unter Führung des Regierungspräsidiums Darmstadt als Genehmigungsträger in Anwesenheit von 10 Vertretern der Fachbehörden und 7 Vertretern (incl. Gutachter) der Antragstellerin (PWS).
Abbruch nach 8 h sachlicher Diskussion und Vertagen der restlichen Tagesordnungspunkte auf den 15.01.2004.

Jan. 2004:    Fortsetzung des Erörterungstermins am 15.01.2004 ab 13.30 h im Sitzungssaal des Abtsteinacher Rathauses, weitere 6 h Diskussion zwischen BiSS und Gutachtern der Antragstellerin.
Zum Abschluss erklärte BiSS-Sprecher Ralf Eschmann erwartungsgemäß, dass die Beiträge im Rahmen der zweitägigen Erörterung nicht geeignet waren, die Bedenken der Einwender zu entkräften und dass alle Einwendungen in vollem Umfang aufrecht erhalten würden und im Rahmen der nun anstehenden Prüfung durch die Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen seien.

 

Feb. 2004:    Absetzen der Durchsprache der Einwendungen zum Flächennutzungsplan von der Tagesordnung der Abtsteinacher Gemeindevertretung, da noch Widersprüche zwischen Landschaftsplan und Flächennutzungsplan zu klären seien.
 

März 2004:    BiSS-Start im Internet am 15.03.2003 mit der Homepage unter www.bi-steinbruch-stop.de und www.biss-mackenheim.de.

BiSS-Info Nr. 12 mit dem Hinweis auf die BiSS-Homepage im Internet.

Am 18.03.2004
verlieren wir auf tragische Weise unseren engagierten Mitstreiter Uli Haberstroh im Alter von 53 Jahren nach langer schwerer Krankheit.


 

April 2004:    BiSS-Schreiben an Margot Wallström, Brüssel, EU-Kommissarin für Umwelt, wegen der drohenden Gefahr für prioritäre Lebewesen (nach FFH-Richtlinie streng zu schützende Tierarten, wie z.B. Fledermäuse).

BiSS-Schreiben an das Regierungspräsidium Darmstadt mit der Forderung zur Aufnahme des Gebietes „Finsterklingen“ als FFH-Gebiet.

Sitzung des Bauausschusses der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 28.04.2004 zu den Einwendungen aus der Offenlegung des geänderten Flächennutzungsplanes.
Die Einwendungen der Mackenheimer Bürger und der BiSS werden abgelehnt, ohne dass ein einziger Satz eines der Schreiben der Bürger überhaupt vorgelesen, geschweige denn inhaltlich diskutiert wurde.
Zu diesem Vorgang meldet sich die Sprecherin der BiSS im Zuschauerraum und bittet darum, eine kurze Erläuterung abgeben zu dürfen. Bürgermeister Rolf Reinhard macht die Mitglieder des Bauausschusses darauf aufmerksam, dass sie über die Zulassung einer Wortmeldung aus dem Kreis der anwesenden Bürger abzustimmen hätten.
Die daraufhin erfolgte Abstimmung ergibt eine einstimmige Ablehnung durch die Mitglieder aller Fraktionen. Die Wortmeldung einer Bürgerin im Zusammenhang mit der direkten  Betroffenheit ihrer eigenen Lebensumgebung wird somit in äußerst bemerkenswert "demokratischer" Weise von den gewählten Vertretern der Bürgerbelange verboten!
 

Mai 2004:    Behandlung der Einsprüche zur zweiten Offenlegung des Flächennutzungsplanes in der Gemeindevertretersitzung am 14.05.2004.
Einstimmige Ablehnung der BiSS-Einsprüche durch die Gemeindevertreter ohne Detailkenntnis der Sachlage und ohne Erörterung bzw. Wortmeldung.
In Einzelgesprächen mit Gemeindevertretern wird deutlich, dass ein Teil der Mandatsträger weder die Erläuterungen zum Flächennutzungsplan und Landschaftsplan noch die Einwendungen aus der Bevölkerung selbst gelesen hatte.
Einer der Gemeindevertreter am Rande der Sitzung zu einem BiSS-Mitglied: "Wir haben uns nun wirklich lange genug mit Euch beschäftigt !".

 

Juni 2004:    Hessentag in Heppenheim: Vielfache ausführliche Informationsgespräche in der Sektion "Natur auf der Spur" und an den Ständen von z.B. Naturpark Bergstraße, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Hessenforst, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, BUND, Bündnis 90 / Die Grünen, Regierungspräsidium Darmstadt usw.;
jeweils eingehende Darstellung und Erörterung der Situation und der Ziele von BiSS gegenüber Standpersonal und Besuchern, Ausgabe von Informationskarten mit Hinweis auf den BiSS-Internet-Auftritt.

 

Juli 2004:    Durch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Hessen vom 30.07.2004 wird der Regionalplan Südhessen 2000 in der Fassung vom 14.11.2000 für nichtig erklärt.
Der Genehmigungsbeschluss der Hessischen Landesregierung vom 14.11.2000 enthält nachträglich aufgenommene Nebenbestimmungen (z.B. zum Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main), die den von der Regionalversammlung Südhessen beschlossenen Regionalplan inhaltlich in Bezug auf die festgesetzten Ziele wesentlich verändern.
Der VGH hat diese nachträglichen Veränderungen als unzulässig zurückgewiesen und den Regionalplan somit als „nicht rechtswirksam zu Stande gekommen“ erklärt.
Es gilt nun deshalb wieder der (alte) “Regionale Raumordnungsplan Südhessen 1995“.

Für das Verfahren der Steinbruch-Erweiterung im Mackenheimer
Landschaftsschutzgebiet bedeutet dies:

Der Genehmigungsantrag der PWS für die Erweiterung stützt sich auf die Genehmigung einer Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen 2000.
Da dieser Regionalplan für nichtig erklärt wurde, müsste logischerweise auch die Genehmigung einer Abweichung vom RPS 2000 als nichtig anzusehen sein.
Die Grundlage für den Genehmigungsantrag nach BimSchG wäre damit entfallen.

 

Aug.  2004:    BiSS-Info Nr. 13 mit Erläuterungen zum Stand des Genehmigungsverfahrens und mit dem Hinweis auf die VGH-Entscheidung zur Ungültigkeit des RPS 2000.
 

Sept. / Okt. 2004:    Weiterhin regelmäßige Sitzungen des BiSS-Sprecherausschusses bei Fam. Eschmann;
regelmäßiger Besuch aller öffentlichen Sitzungen der Abtsteinacher Gemeindevertretung und des Bauausschusses.

Berichte und Leserbriefe in der Lokalpresse zu einem Absturz der Abbruchkante im PWS-Steinbruch Weinheim.

 

Nov.  2004:    Mit "Öffentlicher Bekanntmachung“ in der “Odenwälder Zeitung“ vom 29.11.2004 wird mitgeteilt, dass die Genehmigung nach §10 BimSchG für die Steinbruch-Erweiterung erteilt wurde.
Sie beinhaltet, wie von der PWS beantragt:
            1.            Erweiterung des Abbaugeländes um 7,4 ha nach Süden
                        (Verringerung des Abstandes zu unseren Wohnungen),
            2.            Erhöhung der Abbaurate von derzeit 350.000 Tonnen auf
                        600.000 Tonnen Gestein pro Jahr
            3.            Verlegung des Sprengstofflagers.

Alle Personen / Familien, die Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geltend gemacht haben, können beim Regierungspräsidium schriftlich ein Exemplar des Genehmigungsbescheides mit Begründung anfordern.
Von der BiSS wird der Genehmigungsbescheid beschafft und gründlich studiert.

BiSS-Info Nr. 14 mit Erläuterungen zum Genehmigungsbescheid und zum Widerspruchsverfahren.
 

Dez. 2004:    BiSS-Info Nr. 15 mit Anleitung zum Widerspruch und entsprechenden Textbausteinen für alle Mackenheimer Einwohner, die Einwendungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geltend gemacht haben.

Bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist werden im Steinbruch-Erweiterungsgebiet Fakten geschaffen, indem der Landverkäufer, Karl Berghegger, in "voraus eilendem Gehorsam" und mit offensichtlicher Deckung durch die Genehmigungsbehörde ("... das ist legal ...") brutalste Rodungsarbeiten im Waldbiotop "Finsterklingen", dem Waldanteil des Erweiterungsgebietes, durchführt.

Anzeige mit Weihnachtsgrüßen der BiSS im Hardbergboten und in der Odenwälder Zeitung.
 

Jan. 2005:    Von der BiSS wird mit Datum vom 02.01.2005 beim Regierungspräsidium Darmstadt Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid erhoben.
Weitere zehn Widersprüche erfolgen zusätzlich von Mackenheimer Familien.


Beschwerde der BiSS
an die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission wegen Verstoßes gegen die Richtlinie 92/43/EWG des Europäischen Rates (FFH-Richtlinie).

Besuch eines HR3-Fernsehteams bei der BiSS in Mackenheim.
Nach einem Interview mit dem stellvertretenden Regierungspräsidenten in Darmstadt zu der Erweiterungsgenehmigung und zu Sachthemen aus dem Inhalt des BiSS-Widerspruchs wird am 14.01.2005  eine Stellungnahme der BiSS zum Genehmigungsbescheid für einen TV-Beitrag aufgenommen.
Eine entsprechende Presseerklärung der BiSS wird in den regionalen Medien „Odenwälder Zeitung“ und „Starkenburger Echo“ abgedruckt.
Der Beitrag wird am 19.01.2005, 19.30 h in der HR3 - „Hessenschau“ gesendet.

Verschiedene Schreiben des RP an alle Widerspruch führenden Parteien mit dem Hinweis auf die entstehenden Kosten der Widerspruchs-Bearbeitung.
Auskunft des RP gegenüber BiSS, dass für die Bearbeitung eines Widerspruchs Gebühren in Höhe von bis zu 5.000,- Euro anfallen können, selbst wenn der Widerspruch auch nur zum Teil zurückgewiesen wird.

BiSS-Info Nr. 16 mit dem Hinweis auf die Gebühren-Auskunft des RP und mit der Empfehlung zur Rücknahme der privaten Widersprüche, da keiner Privatperson ein solches Kostenrisiko zugemutet werden kann.
Zitat: “Am Ende bleibt uns, aus Sicht der betroffenen Bürger, nur noch festzustellen, dass wir in dem gesamten Verfahrensablauf der Übermacht von Kapital, Gewinnsucht und Raffgier weichen mussten, obwohl wir sachlich mit allen unseren Bedenken Recht haben. Wir haben in dem Genehmigungsbescheid des RP eine unangemessene Häufung von falschen Aussagen aufgedeckt, müssen dies jetzt aber hinnehmen, weil wir das finanzielle Risiko als Privatpersonen nicht tragen können. Wir müssen
aus Kostengründen auf die Wahrnehmung unserer demokratischen Rechte verzichten. Diese Situation sollte jeden nachdenklich machen über die Verhältnisse in unserem sogenannten Rechtsstaat.“

Rücknahme des BiSS-Widerspruchs gegen den Genehmigungsbescheid mit Schreiben vom 25.01.2005 mit dem ausdrücklichen Hinweis „aus Gründen des nicht tragbaren Kostenrisikos“.
Persönliches BiSS-Schreiben an den Regierungspräsidenten mit Hinweis auf seine Verantwortung für die Qualitätssicherung aller Arbeitsergebnisse seines Hauses und mit der Bitte, die sachlichen Inhalte des BiSS-Widerspruchs weiter zu verfolgen.

 

Feb. 2005:    Verschiedene Presseveröffentlichungen zur Problematik der radioaktiven Strahlung des Mackenheimer Gesteins.
Mehrfache Stellungnahme des Regierungspräsidenten in den lokalen Medien, die natürliche Radioaktivität im Mackenheimer Steinbruch bedeute keine Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Menschen, eine radiologische Gefährdung sei auszuschließen.

 

März 2005:    Antwortschreiben des Regierungspräsidenten an die BiSS mit der klaren Rechtfertigung des Vorgehens seiner Mitarbeiter und mit der Aussage, der Gesetzgeber stufe die natürliche Radioaktivität in Steinbrüchen als unrelevant für die Gesundheit der Menschen ein. Die natürliche Radioaktivität von Granit liege bei 20 … 50 Bq / kg und die festgestellte Strahlung der Mackenheimer Feinstaub-Probe sei damit unbedenklich.

BiSS-Erwiderung zum Antwortschreiben des RP mit dem Hinweis auf die, mit der aktuellen Messung nachgewiesene, 100-fache Aktivität gegenüber der natürlichen Strahlung von Granit.

Verschiedene Presseveröffentlichungen zum Problem der radioaktiven Feinstäube.

Der Wirt des Gasthofes „Zum Grünen Baum“ in Mackenheim beklagt sich über schädliche Beeinflussungen seines Geschäftes durch den Aushang zum Thema Radioaktivität im BiSS-Schaukasten.

 

April 2005:    Der Widerspruch eines Mackenheimer Bürgers bezüglich Belastung mit radioaktivem Feinstaub wird mit Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15.04.2005 zurückgewiesen (Begründung mit Herleitung der Unbedenklichkeit analog Genehmigungsbescheid; Staubimmissionsmessungen mit radiologischen Untersuchungen „können unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt werden“; Kosten für den Verwaltungsaufwand: 525,50 €).

BiSS-Schreiben an das Regierungspräsidium mit einer Auflistung von Verstößen gegen den Genehmigungsbescheid (fehlende Fledermaus-Nistkästen, zu geringe Breite der Randbepflanzung und der Schutz-Aufforstung nach Osten und Südosten). Aufforderung zur konsequenten Überwachung der Maßnahmen.
 

Mai 2005:    Der Widerspruch führende Mackenheimer Ortsbürger beschreitet, auch mit finanzieller Unterstützung des BUND, der Gemeinde Mörlenbach und der BI-Weiher, den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht. Ziel dieser Klage ist es, zumindest Radioaktivitätsmessungen an Feinstaub aus vermutet belasteten Lagen des Steinbruchareals zu erreichen. An den Kosten dieser Klage beteiligt sich die BiSS mit 500,- € aus der Spendenkasse.

BiSS-Schreiben an das Regierungspräsidium mit Erinnerung an das Schreiben vom April und mit Bitte um Stellungnahme.

BiSS-Info Nr. 17 mit Bekanntgabe der Beteiligung an den Kosten des Rechtsstreites und mit Hinweis auf die aktuellen Verstöße gegenüber den Genehmigungsauflagen.
 

Juni / Juli 2005:    Beschluss der Mörlenbacher Gemeindevertretung, die Kosten für ein Verfahren zu übernehmen, in dem das Regierungspräsidium aufgefordert wird, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen die Gesundheitsgefährdungen einzuleiten, die mit dem Betrieb des Mackenheimer Steinbruchs verbunden sind.
Insbesondere besteht eine erkennbare Gefahr durch die in mehreren Literaturstellen nachgewiesene erhöhte Radioaktivität des Mackenheimer Gesteins, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens keine angemessene Berücksichtigung fand.

Zum Nachweis der Gefahr für die Gesundheit der direkt betroffenen Menschen in der Nähe des Abbaugebietes und an den Transportwegen wird ein gerichtliches Beweisgutachten beantragt, über dessen Ergebnis der Regierungspräsident zum Handeln aufgefordert werden soll, im Interesse der Gesundheit und zur Abwehr der Gefahr für Leib und Leben.

Parallel dazu wird die Klage eines Mackenheimer Ortsbürgers vor dem Verwaltungsgericht gegen den Genehmigungsbescheid zur Steinbruch-Erweiterung weiter verfolgt. Die Kosten dieses Verfahrens werden teilweise auch aus Spendengeldern der BiSS gedeckt.

Und in Abtsteinach: In einer Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 14.07.2005 lässt Bügermeister Rolf Reinhard beschließen, juristische Schritte gegen die "gezielten Falschaussagen" bezüglich einer Gesundheitsgefährdung durch radioaktive Feinstäube einzuleiten. Reinhard: "Es gibt absolut keine Gesundheitsgefährdung".

Erneutes BiSS-Schreiben an das Regierungspräsidium mit Erinnerung an das Schreiben vom April und mit Bitte um Stellungnahme.
 

Aug. 2005:    50 Mackenheimer Bürger stellen je einen Antrag nach § 17 BImSchG an den Regierungspräsidenten. Sie fordern den RP darin auf, ausreichende Vorsorge zu treffen vor den gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit der Genehmigung der Steinbruch-Erweiterung verbunden sind.
Mit diesen Bürgeranträgen unterstützen die Mackenheimer das Verfahren, das durch die Gemeinde Mörlenbach eingeleitet wurde, um gewissenhaft und verantwortungsvoll jede Maßnahme zu ergreifen, die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung zu schützen und zu bewahren.
 

Sept. 2005:    Antwort des RP auf die BiSS-Mängelanzeige vom April 2005 mit der Aussage, dass eine Besichtigung vor Ort durch die Fachbehörden zu keiner Beanstandung geführt habe.

Treffen mit führenden Mitgliedern der BI „Rettet den Wachenberg“, Weinheim, zum Erfahrungsaustausch bezüglich Genehmigungsverfahren und Erörterungstermin.
 

Okt. 2005:    BiSS-Schreiben an das Regierungspräsidium, den Regierungspräsidenten persönlich und an den Bürgermeister von Abtsteinach mit der Aufforderung, die Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen bezüglich der Randbepflanzung und des neu zu schaffenden Quellgebietes sicher zu stellen.

Besuch bei der Bürgerinitiative zum Schutz des Brunnaderner Tals im Süd-Schwarzwald, Erfahrungsaustausch und Besichtigung des dort geplanten Steinbruchgeländes.
 

Nov. 2005:    BiSS-Info Nr.18 zum vierjährigen Bestehen der Bügerinitiative gegen die Erweiterung des Mackenheimer Steinbruchs (BiSS) mit Einladung zu einer „Steinbruch-Stop-Wanderung“ rund um den Mackenheimer Steinbruch einschließlich des Erweiterungsgebietes.

“Steinbruch-Stop-Wanderung“ rund um den Steinbruch und das Erweiterungsgebiet mit entsprechender Presseveröffentlichung.

Antwort des Abtsteinacher Bürgermeisters Rolf Reinhard nach 7 Wochen auf die Bitte der BiSS um Unterstützung bei der Durchsetzung der, auch von den Gemeindegremien geforderten, Genehmigungsauflagen. Der Bürgermeister schreibt, dass er infolge der „unsachlichen, unfairen und teilweise bewusst wahrheitswidrigen Berichterstattung“ der BiSS „auch zukünftig für Auskünfte in dieser Angelegenheit nicht mehr zur Verfügung stehe“.

BiSS-Info Nr.19 mit Veröffentlichung des BiSS-Schreibens an den Abtsteinacher Bürgermeister und dessen Antwort.

BiSS-Schreiben an den Landrat des Kreises Bergstraße als den Dienstvorgesetzten des Bürgermeisters mit der Bitte um Stellungnahme zu dem unglaublichen Vorgang.
 

Dez. 2005:    Schreiben des Landrats an die BiSS mit der Richtigstellung zu den Pflichten eines Bürgermeisters. („… als Leiter der Verwaltung … durchaus in der Pflicht, auf Schreiben, Anregungen etc. aus der Bürgerschaft zu reagieren.“).

Anzeige mit Weihnachtsgrüßen der BiSS im Hardbergboten und in der Odenwälder Zeitung.
 

Jan. 2006:    Weiterer Schriftwechsel zwischen der BiSS und dem Regierungspräsidenten zur Umsetzung der Genehmigungsvoraussetzungen, insbesondere zur Randbepflanzung des Erweiterungsgebietes und zur Einrichtung eines Quellgebietes durch Rückbau einer alten Grünlanddrainage als Ersatz für das zerstörte Waldbiotop „Finsterklingen“.

Antwort der EU-Kommission, Generaldirektion Umwelt, auf die BiSS-Beschwerde vom Januar 2005. Es werden keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der FFH-Richtlinie gesehen.
 

Feb. / März 2006:    Bauantrag der Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG auf Anbau einer weiteren Brecheranlage. In der Sitzung der Abtsteinacher Gemeindevertretung am 24.03.2006 wird ohne weitere Diskussion diesem Antrag von allen Gemeindevertretern aller Fraktionen zugestimmt.
 

April  2006:    BiSS-Info Nr.20 mit Bericht über den aktuellen Stand der Auseinandersetzung und die Planungen der PWS zu einer zusätzlichen Brecheranlage.
 

Mai / Juni 2006:    Weiterer Schriftwechsel zwischen der BiSS und dem Regierungspräsidenten zur Umsetzung der Genehmigungsvoraussetzungen, insbesondere zur Einrichtung eines Quellbereiches als Ersatz für das zerstörte Waldbiotop „Finsterklingen“. Weitere rein formale Antworten des RP, ohne ernsthaft auf die Sachvorträge der BiSS einzugehen.

Abschließende Stellungnahme des Regierungspräsidenten, dass die Beurteilung der Auflagenerfüllung "allein der Überzeugung meiner Behörde" obliegt.

Auftrag der BiSS, zusammen mit der BI Weiher und dem BUND, an das Ingenieurbüro für Meteorologie und technische Ökologie, Offenbach, zu einer Schwachstellenanalyse zu dem Prognosegutachten des TÜV Hessen über Emissionen und Immissionen von Schwebstaub (Antragsunterlage der PWS).
 

Juli - Okt. 2006:    Das Ergebnis der Schwachstellenanalyse zu dem Prognosegutachten des TÜV Hessen über Emissionen und Immissionen von Schwebstaub zeigt erhebliche Mängel des TÜV-Gutachtens bezüglich der Annahmen und Randbedingungen sowie der prognostizierten Immissionswerte. Eine Überschreitung von Grenzwerten nach TA-Luft ist mit großer Sicherheit anzunehmen.

BiSS-Info Nr.21 zu den Ergebnissen der Schwachstellenanalyse.

 

Nov.  2006:    Der Wirt des Mackenheimer Gasthofes „Zum Grünen Baum“ beklagt sich erneut über die angeblich schädliche Beeinflussung seines Geschäftes durch den BiSS-Schaukasten mit Informationen zur Steinbruch-Erweiterung.
In einer langen Diskussion werden von BiSS-Mitgliedern die Zusammenhänge richtiggestellt: Das Landschaftsbild wird nicht durch den BiSS-Schaukasten zerstört, sondern durch die riesige Erweiterung des Steinbruch-Areals.
Nicht die BiSS ist Verursacher dieser geschäftsschädigenden finalen Landschaftszerstörung, sondern die Porphyrwerke, unterstützt durch den Abtsteinacher Bürgermeister, die Gemeindegremien, den Regierungspräsidenten, den Landverkäufer und durch alle Bürger, die mit Ihrem Schweigen zum Gelingen der Zerstörung beitragen.

 

Dez.  2006:    Das Regierungspräsidium wirft dem Rechtsanwalt der Gemeinde Mörlenbach und eines Mackenheimer Klägers gegen die Erweiterungsgenehmigung Verletzung der Berufspflichten vor, weil dieser in einer öffentlichen Bürgerversammlung die Argumentation der Steinbruch-Gegner mit vertreten hatte.
Eine entsprechende Beschwerde des RP bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt wird durch Beschluss der Kammer vom 05.12.2006 zurückgewiesen.

Anzeige mit Weihnachtsgrüßen der BiSS im Hardbergboten .
 

Jan.  2007:    Die letzte Baumreihe des ehemaligen Waldbiotops „Finsterklingen“ wird gefällt.
Damit fällt die Heimat von zahlreichen nach der europäischen FFH-Richtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz streng zu schützenden Lebensformen dem zerstörerischen Gewinnstreben der Menschen zum Opfer.
 

Feb. 2007:    Kleine Anfrage der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag bezüglich vorgenommener/notwendiger Untersuchungen der gesundheitlichen Auswirkungen aufgrund der Feinstaub-Belastungen durch den Mackenheimer Steinbruch-Betrieb und der möglicherweise radioaktiven Materialien als Bestandteil der emittierten Feinstäube.
 

März - Juni 2007:    Ausgedehnte Bagger- und Transport-Tätigkeiten im Erweiterungsgebiet. Aufschichtung des äußerst umfangreichen Abraum-Materials zu riesigen Halden.
Fortwährende Gesundheitsbelastungen durch heftigste Spreng-Erschütterungen und stetige Staubemissionen.

 

Juli 2007:     Interdisziplinäres Gutachten im Auftrag der Gemeinde Mörlenbach zum Risiko schädlicher Einwirkungen infolge von Emissionen aus dem Steinbruch-Betrieb mit der eindeutigen Empfehlungen zu umfangreichen, fachlich fundierten und neutralen Messungen.

Verbot der Veröffentlichung des Gutachtens auf der Internetseite der
Rechtsanwaltskanzlei Möller-Meinecke durch den Mörlenbacher Bürgermeister.
 

Aug. - Dez. 2007:    Verschiedene nicht öffentliche und nicht angekündigte Gespräche zwischen dem Mörlenbacher Bürgermeister und der Leitung der Steinbruchbetreiberin ohne Beteiligung der Bürgerinitiativen bzw. irgendwelcher Gutachter bzw. Rechtsbeistände. Teilweise haben Ortsbeirats-Mitglieder teilgenommen. Ziel war anscheinend, außergerichtliche „einvernehmliche Lösungen“ zu finden.

Der von der Gemeinde Mörlenbach beauftragten Rechtsanwalts-Kanzlei Möller-Meinecke wird kurze Zeit nach diesen Gesprächen vom Mörlenbacher Bürgermeister das Mandat entzogen. Stattdessen wird eine Rechtsvertretung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hinzugezogen.

Das seit zwei Jahren angekündigte Mediationsverfahren soll ohne Beteiligung der Gutachter und ohne Einbringung der vorliegenden Gutachten zur Staubausbreitung und zur Strahlenbelastung durchgeführt werden.
 

Jan. 2008:    Trotz erheblicher Bürgerproteste bleiben der Mörlenbacher Bürgermeister und der Gemeindevorstand bei ihrer Entscheidung, der Kanzlei Möller-Meinecke das Mandat zu entziehen und ohne entsprechende Vorbereitung und Argumentationshilfen durch die vorliegenden, teilweise durch Bürger finanzierten, Gutachten und Schwachstellenanalysen das Mediationsverfahren anzutreten.
Eine entsprechende Beratung in der Gemeindevertretung mit einem Auftrag oder Beschluss hat nicht stattgefunden.

Auf einer Bürgerversammlung am 15.01.2008 äußert sich ein anwesender Vertreter der politischen Gremien zu diesen Vorgängen und erklärt, sowohl die Steinbruch-Betreiberin als auch das Regierungspräsidium habe die Abwesenheit eines der Gutachter zur Bedingung eines Mediationsverfahrens erhoben.

Das Mediationsverfahren findet am 23.01.2008 statt.

 

April 2008:    Die Mörlenbacher Gemeindevertretung beschließt mit großer Mehrheit, die als Ergebnis des Mediationsverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel erarbeitete Vereinbarung zwischen der PWS, dem RP und Vertretern der Gemeinde anzunehmen.
Diese Vereinbarung beinhaltet keinerlei Zugeständnisse über die bereits im Genehmigungsverfahren festgesetzten Randbedingungen und Auflagen hinaus. Verschiedene Bestandteile der Genehmigungsbedingungen werden lediglich erneut bekräftigt und teilweise etwas detailliert.
Am Ende sprechen sich die Mörlenbacher Gemeindevertreter gegenseitig großes Lob aus für die im Mediationsverfahren erzielten „Errungenschaften im Sinne der Gesundheitsvorsorge für die betroffenen Bürger“ (Errungenschaften, die bereits mit den Einwendungen der BiSS im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG erkämpft und mit Genehmigungsbescheid vom 16.11.2004 zugestanden und dokumentiert waren !!!).

 

Sept. 2008:    “Tag des offenen Steinbruchs“ am 21.09.2008 mit offizieller Einweihung des Aussichtspunktes “Geopunkt“ am nördlichen Rand des Abbaugebietes.
Das Ereignis wird unter Beteiligung von Geopark Bergstraße Odenwald und der Gemeinde Abtsteinach als groß angelegte Werbeveranstaltung für die PWS und deren Werk in Mackenheim vermarktet. Aktiv beteiligt sind u.a. auch die Mitglieder der  Freiwilligen Feuerwehr Mackenheim.

 

Nov. 2008:    Begehung des Steinbruch-Areals mit Entnahme von Gesteinsproben durch das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie.
 

Jan. 2009:    Auf einer  Gemeindevertretersitzung in Mörlenbach wird am Rande erklärt, dass bei einer von fünf Proben aus dem Mackenheimer Steinbruch radioaktives Uran nachgewiesen wurde.
 

Feb. 2009:    Offizielle Messungen an Gesteinsproben ergeben einen Gehalt an radioaktiven Uranverbindungen von ca. 0,1 % (821 mg / kg). Zahlreiche Pressebeiträge und Diskussionen um die Gesundheitsgefährdung infolge der Strahlenbelastung durch freigesetzte Stäube. Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu den Uranfunden: "Die neuesten Ergebnisse der Gesteinsproben aus dem Mackenheimer Steinbruch bestätigen dessen Ungefährlichkeit und sind deshalb auch kein Grund für weitere Aufsichtsmaßnahmen".   ( -- Es erübrigt sich jeglicher Kommentar! --)
 

Juli 2009:    Sehr ausführlicher Pressebericht über Besuch des Landtagsabgeordneten Peter Stephan (CDU) im Mackenheimer Steinbruch und Diskussion mit Peter Dickmeis (VST der PWS) über die Verknappung der hessischen Rohstoffvorräte. BiSS sieht darin den ersten Auftakt zum nächsten Erweiterungsverfahren.
 

April 2010:    Ladung zum Termin (19.05.2010, 10:00h, Verwaltungsgericht Darmstadt) zur mündlichen Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren gegen das Land Hessen aufgrund der Klage eines Mackenheimer Bürgers gegen die Genehmigung der Steinbruch-Erweiterung durch das RP Darmstadt vom 16.11.2004.
 

Mai 2010:    Der Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Darmstadt wird kurzfristig abgesagt. Ein neuer Termin soll im Juni 2010 bekanntgegeben werden.
 

Mai 2011:    Neuer Termin (04.05.2011, 10:00h, Verwaltungsgericht Darmstadt) zur mündlichen Verhandlung im Verwaltungsstreitverfahren gegen das Land Hessen aufgrund der Klage eines Mackenheimer Bürgers gegen die Genehmigung der Steinbruch-Erweiterung durch das RP Darmstadt vom 16.11.2004.
Das Verfahren wird mit einem Vergleich beendet.
Die Genehmigung zur Steinbrucherweiterung vom 16.11.2004 ist damit endgültig rechtskräftig.

 

2012, 2013, 2014:    Kontinuierliche Sprengungen und Abbautätigkeit im Erweiterungsgebiet.
Die von der BiSS vorausgesehene Zunahme der Immissionslasten in den Wohngebieten ist zur täglichen Realität geworden.
Natur und Landschaftsbild sind weiter zerstört. Lebensqualität und Wert der Immobilien sind entsprechend gemindert. Die mit der Erweiterungsgenehmigung verbundenen Auflagen wurden allenfalls mit geringstem Kostenaufwand formal "erfüllt", eine gewissenhafte Überprüfung der Auflagenerfüllung durch die Genehmigungsbehörde hat nie stattgefunden.
 

ab 2013:    Neue Geschäftsidee eines Heidelberger Planungsbüros: Einstimmung kritischer Bürger auf einen "positiven Rohstoffabbau in lebenswerter Wohnumgebung". In harmonischem Gleichklang von Steinbruch-Betrieb, Gemeindeverwaltung und regionalen Behörden soll die Natur- und Landschaftszerstörung dabei "positiv umgedeutet" werden zur "Inszenierung einer neuen Landschaft".
Dieser vordergründige Zynismus geschieht dabei immer wieder unter applaudierender Begleitung durch die gewohnt unkritische regionale Tagespresse.
 

ab 2015:    Das nahende Ende der Abbaumöglichkeiten im südlichen Erweiterungsgebiet nährt bei den betroffenen Anwohnern die Befürchtung, dass erneut eine Erweiterung des Steinbruch-Areals in Planung ist. Verschiedene Pressebeiträge, geschickt verbreitete "Gerüchte" über Steine-Knappheit und dadurch verursachte angebliche Kurzarbeit im Steinbruchbetrieb sowie häufig angesetzte geologische Führungen sollen offenbar die Stimmung in der Bevölkerung positiv auf ein solches Vorhaben einstimmen.
BiSS reagiert zunächst mit einem neuen Aushang im BiSS-Schaukasten.
 

Nov. 2015:    Die Porphyrwerke Weinheim-Schriesheim AG stellt den Antrag auf Änderungsgenehmigung nach §16.2 BImSchG (ohne Beteiligung der Öffentlichkeit) zur Vertiefung des Steinbruchs in Mackenheim um 60 m, von der Sohle 280 m ü. NN auf 220 m ü. NN.
Die Steinbruch-Betreiberin PWS lädt an einem Nachmittag zu einem "Informationsbasar" mit "offenem Dialog" an verschiedenen "Marktständen" in der Mehrzweckhalle in Unter-Abtsteinach.
Nach BiSS-Auffassung kann ein solcher "Informationsbasar" keinen Ersatz für eine sachliche Auseinandersetzung mit dem geplanten Vorhaben bieten.
Es erfolgt daher ein Schreiben an das Regierungspräsidium Darmstadt mit der Aufforderung zu einem ordentlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 bzw. § 16.1 BImSchG mit Auslegung aller zur Beurteilung notwendigen Unterlagen und mit rechtmäßiger Beteiligung der betroffenen Menschen.
Das Regierungspräsidium bestätigt den Eingang des Schreibens, lehnt jedoch eine Änderung des Verfahrens ab.
 

Okt. 2016:    BiSS-Schreiben vom 31.10.2016 an das Regierungspräsidium mit dem Hinweis auf weitere Geländerutschungen und gefährliche Rissbildungen in der Ostwand der Süderweiterung. In diesem Schreiben erfolgt auch ein Hinweis auf die fehlenden bzw. unzureichend ausgeführten Bermen in der Abbaustruktur und die zwingende Notwendigkeit zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.
In der Antwort des RP vom 30.11.2016 wird bestätigt, dass die Arbeitsbereiche unterhalb der einsturzgefährdeten Zonen gesperrt wurden und dass die Genehmigung zur Vertiefung des Areals von einer Lösung des Standsicherheitsproblems abhängt.

Besuch eines HR3-Fernsehteams bei der BiSS in Mackenheim am 11.10.2016, gemeinsame Begehung der Steinbruch-Umgebung, verschiedene Interviews. Der entsprechende Beitrag wird gesendet in der HR3-"Hessenschau" am 14.10.2016.
 

Jan. 2017:    Das Genehmigungsverfahren zur beantragten Vertiefung des Steinbruchareals wird weiterhin verzögert wegen der noch immer unklaren Situation zur Standfestigkeit der Abbauwand im Osten der Süderweiterung.

 

 

Zum Schluss noch einmal unser Wahlspruch:

Wer kämpft,

kann verlieren,

wer nicht kämpft,

hat schon verloren.

(Bertolt Brecht)

 

 

 

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