Bürgerinitiative 
           
gegen die Erweiterung                                            
des
Mackenheimer Steinbruchs 
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      Zerstörung des Waldbiotops "Finsterklingen"Mit der Steinbruch-Erweiterung wurde ein ökologisch höchst wertvolles Biotop völlig ausgelöscht: Das Waldgebiet "Finsterklingen" mit sehr altem Buchenbestand und zahlreichen über 100 jährigen groß gewachsene Eichen. 
  Infolge fehlender forstlicher Eingriffe konnte sich in der
  Vergangenheit ein Ökosystem mit großer Artenvielfalt sowohl in der Tier- als
  auch der Pflanzenwelt heranbilden. Innerhalb dieses Waldes befand sich ein 
  Quellgebiet mit schmalem Bachlauf. Der
  Wald diente sowohl als Wildbrücke 
  zwischen den benachbarten Waldgebieten (Biotop-Vernetzung) 
  als auch Dieses Waldbiotop war Heimat für eine große Anzahl
  besonders geschützter, prioritärer und nach FFH-Richtlinie streng zu schützender
  Lebewesen. 
  Ein Gebiet, das aufgrund seiner ökologischen Struktur im Sinne der
  Umsetzung der FFH-Richtlinie des Europäischen Rates eigentlich als FFH-Gebiet 
  hätte gelten müssen, fiel, rein wirtschaftlichen Interessen folgend, einer 
  finalen Liquidation zum Opfer.  
 
Das Waldbiotop "Finsterklingen" 
vor Dezember 2004, 
         
 Illegale Rodungsarbeiten im Gebiet "Finsterklingen": Bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist und noch während sich die EU-Kommission für Umwelt mit der Beschwerde über die Vernichtung des Lebensraumes streng zu schützender Lebensformen beschäftigte, sind von Seiten der Steinbruchbetreiberin mit Unterstützung des Regierungspräsidiums zerstörerisch Fakten geschaffen worden, indem der Landverkäufer, Karl Berghegger, in "voraus eilendem Gehorsam" und mit offensichtlicher Deckung durch die Genehmigungsbehörde ("... das ist legal ...") ab November/Dezember 2004 brutalste Rodungsarbeiten im Waldbiotop "Finsterklingen", dem Waldanteil des Erweiterungsgebietes, durchführte. Die Einwender, die in gutem Glauben an ihre demokratischen Rechte Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid einlegten und erwarteten, dass dieser einer neutralen und unabhängigen Prüfung unterliegt, wurden hier erneut über die tatsächlichen "Rechtsverhältnisse" in unserem Staat "aufgeklärt". Da die Rodungsarbeiten auf brutalste Weise bereits quer durch das Waldbiotop "Finsterklingen" getrieben wurden, glaubt man wohl, auch die Frage des Lebensraums für die dort nachgewiesenen streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten "sauber gelöst" zu haben. Die tatsächliche Grausamkeit dieses illegalen Vorgehens übertrifft die Darstellungs-Möglichkeiten der nachstehenden Bilddokumente in hohem Maße. Das schützenswerte Waldbiotop "Finsterklingen" zwischen Dezember 2004 und Februar 2005: 
 
 
 
 Der erste Teil unseres Paradieses ist bereits vernichtet: Auf 
brutalste Weise wurden in kürzester Zeit alle Bäume des umkämpften Waldbiotops 
„Finsterklingen“ durch den Landverkäufer, 
Karl Berghegger, 
gefällt und so der wichtige Lebensraum der dort nachgewiesenen, vom Aussterben 
bedrohten, Arten endgültig vernichtet. Das ehemalige schützenswerte Waldbiotop "Finsterklingen" im Mai 2005: 
 
 
 Das ehemalige schützenswerte Waldbiotop "Finsterklingen" im Frühjahr 2006, nur etwa 1 Jahr nach Erteilung der behördlichen Genehmigung zu seiner finalen Zerstörung: 
 
 
 Und dann im Jahre 2009, vier Jahre später: 
 
 
 Nochmals zur Erinnerung: 
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